Ein zentrales Ergebnis des Runden Tisches ist die Einrichtung eines Pilotprojektes zur Wohnraumakquise, das für eine Vermietung an Geflüchtete wirbt, Fragen von Vermieterinnen und Vermietern beantwortet und – gemeinsam mit bezirklichen Projekten – bei der Vermittlung an Mieterinnen und Mieter unterstützt.
Das Interessensbekundungsverfahren für interessierte Träger läuft noch bis zum 23.6.2020 und ist auf der Homepage der Integrationsbeauftragten einsehbar: www.berlin.de/lb/intmig/service/aktuelles/artikel.936642.php
Das LAF hat im Jahr 2019 insgesamt 1.984 Asylsuchende in Wohnungen vermittelt,
davon 677 Menschen in 362 Wohnungen über das Kontingent „Wohnungen für Flüchtlinge“ (WfF). Zehn Integrationslotsen und Lotsinnen helfen Wohnungssuchenden bei der Antragstellung, bei der Wohnungsbesichtigung und beim Vertragsabschluss. Der Kooperationsvertrag WfF wird in den Jahren 2020/2021 verstetigt. Einem Großteil der Geflüchteten wird mit einem Wohnberechtigungsschein der Zugang zu eigenem Wohnraum ermöglicht. 60 Prozent der jährlich wiedervermieteten Wohnungen im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden an WBS-Berechtigte zur ortsüblichen Vergleichsmiete vergeben. Geregelt werden sollen auch die Zugangsvoraussetzungen für Menschen mit einer Ausbildungsduldung.
Als Broschüre ist jetzt eine Dokumentation zum Abschluss des Runden Tisches „Alternativen zur öffentlichen Unterbringung geflüchteter Menschen“ erhältlich. Sie fasst die Ergebnisse der Diskussionen und praxisnahe Lösungen für die Wohnraumversorgung Geflüchteter zusammen. Die Broschüre online: www.berlin.de/koordfm/themen/wohnen
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