Durch den Beschluss des Haushaltsausschusses kann das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW) in größerem Umfang fortgeführt werden. Zudem wurde rückwirkend zum 1. Januar 2010 die Bonusförderung für den Kesseltausch im Rahmen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien (BAFA) verlängert.
Durch die zusätzliche Aufstockung um 400 Millionen Euro im Jahr 2010 wird das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Der ursprüngliche Haushaltsentwurf sah für dieses Jahr 1,1 Milliarden Euro vor, was eine Halbierung gegenüber dem Vorjahresniveau bedeutet hätte.Um die Aufstockung zu finanzieren, werden allerdings 310 Millionen Euro, die für 2011 vorgesehen waren, vorgezogen. Weitere 90 Millionen Euro stammen aus nicht abgerufenen Mitteln. Trotz der Aufstockung bewegt sich die Förderung damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahres, wobei in desses Verlauf die zur Verfügung stehende Summe wegen der großen Nachfrage von ursprünglich 1,5 Milliarden Euro aufgestockt worden war.Zudem wurde rückwirkend zum 1. Januar 2010 die Bonusförderung für den Kesseltausch im Rahmen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien verlängert. Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen ist nunmehr bis zum 30. Juni 2010 (Tag der Antragstellung) befristet.Das BMU hatte am 22. Februar 2010 die Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 17. Februar 2010 bekannt gegeben. Betroffen sind insbesondere der Kesseltauschbonus, der Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen und der Effizienzbonus sowie das Fördersegment Wärmepumpe.Die sich aus der Änderung der Richtlinien vom 17.02.2010 ergebenden Änderungen lauten im Einzelnen: Die Förderhöchstgrenzen werden neu geregelt, wobei die Basisfördersätze mit Ausnahme der Fördersätze für gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen gleich bleiben: Bei Wohngebäuden im Gebäudebestand/Neubau ist der Förderhöchstbetrag abhängig von der Zahl der Wohneinheiten. Bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf einen pauschalen Höchstbetrag begrenzt. Der Effizienzbonus wird nur noch für Wärmepumpenanlagen in effizienten Wohngebäuden gewährt. Für Nichtwohngebäude kann kein Effizienzbonus mehr gewährt werden. Die Innovationsförderung wird nur noch für Wärmepumpen gewährt, bei denen der COP-Wert 4,7 beträgt und dies mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wird. Der Nachweis des EHPA Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Zusätzlich muss in Neubauten eine Jahresarbeitszahl von 4,7 und im Gebäudebestand eine Jahresarbeitszahl von 4,5 nachgewiesen werden. Der Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen ist bis zum 30. Juni 2010 (Tag der Antragstellung) befristet. Ab dem 1. Juli 2010 (maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA) ist der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der Nachweis des EHPA Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Ab dem 1. Januar 2011 sind nur noch Wärmepumpen förderfähig, deren Umwälzpumpen die Effizienz-Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllen (s. Liste der Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A und Solarpumpen in EC-Bauweise). Richtlinie - Änderungen Übersicht Effizienzstufen Förderübersicht Biomasse Förderübersicht Solar Förderübersicht Wärmepumpe
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10EB86_100217%20-%20Richtlinie%20-%20%C3%84nderungen
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10EB8A_100219%20-%20%C3%9Cbersicht%20Effizienzstufen
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