Der Medienrat hat auf seiner jüngsten Sitzung die bestehenden Spielräume der Kabelnetzbetreiber bei der TV-Belegung im Ausbaugebiet des Berliner Kabelnetzes bis zum 31.12.2007 verlängert.
Wie aus einem dem BBU von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) zugeleiteten Beschluss hervorgeht, werden die Spielräume wie bisher nicht nur für die durch den Ausbau auf 862 MHz zusätzlich verfügbaren Kanäle, sondern für die gesamte Belegung der Kanäle im Ausbaugebiet eingeräumt. Der Medienrat verbindet die Verlängerung der Einräumung der Spielräume und ihrer Erweiterung auf dem auf 614 MHz ausgebauten Teil mit der Erwartung, dass der Einfluss der Netzebene 4 auf die Belegung verstärkt werde. Der Medienrat ist damit den jeweiligen Stellungnahmen zahlreicher Netzebene 4-Betreiber und des BBU gefolgt.In ihrer Begründung führt die mabb an, dass der Medienrat damit einem separaten Antrag des Netzebene 3-Betreibers Kabel Deutschland nicht entsprochen habe, die Kanäle künftig ohne Einbeziehung der Netzebene 4-Betreiber belegen zu können. Erst durch das Zusammenspiel der beiden Netzebenen sei gewährleistet, dass den lokalen Bedürfnissen Rechnung getragen werde, so die mabb. Der BBU hatte in seiner Stellungnahme im Gegenteil die Medienanstalt dazu aufgefordert, die in Berlin bewährte Praxis, im Rahmen eines Programmausschusses Entscheidungen über die TV-Belegung von Vertretern aller Netzebenen einschließlich der Wohnungsunternehmen zu treffen, auf andere Regionen auszudehnen. Anders als in Berlin können die Netzebene 3-Betreiber in anderen Regionen ohne Abstimmung mit den Betreibern und Eigentümern der Gebäudenetze der jeweiligen Landesmedienanstalt Belegungsvorschläge unterbreiten.BBU-Mitgliedsunternehmen können den im März 2006 veröffentlichten Beschluss des Medienrates vom 18.01.2006 im Internet als PDF-Datei abrufen. Beschluss des Medienrates vom 18.01.2006
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1529A_BBU%20mabb%20best%C3%A4tigt%20Spielr%C3%A4ume%20der%20Netzbetreiber%200306.doc%20Anlage
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