MEDIENANSTALT BERLIN-BRANDENBURG KLAGT GEGEN BRÜSSELER DVB-T-ENTSCHEIDUNG

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Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat im Januar 2006 beim Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft Klage auf Nichtigkeit der Entscheidung der Kommission zur Förderung von DVB-T in Berlin-Brandenburg eingereicht. Die EU hatte entschieden, dass die erfolgte Förderung gegen die Beihilfevorschriften des EG-Vertrages verstößt. Wie die Medienanstalt hierzu mitteilt, nehme die Kommission eine Begünstigung der privaten Fernsehveranstalter zu Unrecht an: Diese hätten sich zu einem fünfjährigen Sendebetrieb verpflichtet, statt sich für die kostengünstigere Option eines Ausstiegs aus der terrestrischen Versorgung zu entscheiden. Ohne eine solche Verpflichtung hätte es keine Grundlage für den Verbraucher gegeben, die Investitionen für Set-Top-Boxen auf sich zu nehmen, die damals noch bei über 200 Euro lagen. Die Kommission sei auch im Irrtum, wenn sie die mabb darauf verweise, der Umstieg hätte mit dem Auslaufen von Lizenzen erreicht werden können. Nach Ablauf der Lizenzen wären die privaten Veranstalter keineswegs verpflichtet gewesen, digital auszustrahlen. Grundsätzlich werde zu überprüfen sein, so die mabb, ob die Kommission das Recht habe, ihre nachträgliche Beurteilung an die Stelle eines Konzeptes zu setzen, das von der zuständigen Stelle in Deutschland auf deutschen Rechtsgrundlagen entwickelt worden war und das zum Erfolg des weltweit ersten Umstiegs geführt habe. Die Definition der Aufgaben der Rundfunkversorgung müsse Aufgabe der Mitgliedsstaaten bleiben und dürfe nicht zentral von Brüssel vorgegeben werden. "Die mabb hat die gesetzliche Verantwortung für die Entwicklung der digitalen Rundfunkinfrastrukturen in Berlin-Brandenburg und kann diese Aufgabe aufgrund ihrer Sachnähe besser erfüllen als die Kommission in Brüssel", sagt der Direktor der mabb, Dr. Hans Hege.