LUFTREINHALTEPLAN BERLIN 2005 - 2010

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Auf Basis der Europäischen Umweltgesetzgebung und deren nationaler Umsetzung (Anpassung des BlmSchG und der 22. Verordnung zum BlmSchG) sind konkrete Grenzwerte für relevante Luftschadstoffe sowie Mess- und Beurteilungsverfahren festgelegt worden. In Berlin ist insbesondere eine Überschreitung der zulässigen Zahl von Tagen mit Überschreitung des 24h-Grenzwertes für Feinstaub vorhanden. Entsprechend der europaweiten Vorgaben hat deshalb die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen Berliner Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005 - 2010 vorgelegt.Dazu ist bezüglich der Wohnungswirtschaft festzustellen:Schwerpunkt der Minderungsstrategie von Feinstaub ist eindeutig der Verkehr. In der Diskussion wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass PM10 eventuell noch nicht der richtige Parameter ist. Zum Beispiel sind aufgrund des Salzes die PM 10-Werte in Nordseestädten exorbitant hoch. Zielführend sei eher der Dieselruß. Für die Emissionen von Feinstaub aus Hausbrand ist für den Zeitraum 2005 - 2010 ein Rückgang um 13 t/a von 98 t/a auf 85 t/a angenommen. Das sind knapp 15 Prozent Verminderung. Die Minderung beruht auf dem Rückgang des Einsatzes fester Brennstoffe. Zu dem zugrundeliegenden Szenario erläuterte Herr Dr. Breitenkamp (SenStadt) auf Nachfrage auf einer öffentlichen Veranstaltung der IHK  am 3. März, dass die Angaben auf einem Trend-Szenario beruhen. Eingerechnet wurden lediglich ohnehin stattfindende Maßnahmen auf Basis der BlmSchV und EnEV (Heizungsanlagen), des EEG und des normalen Erneuerungszyklus. Es sind keine zusätzlichen Anforderungen für die Wohnungswirtschaft geplant. Darüber hinaus sind für die Wohnungswirtschaft jedoch folgende Aspekte interessant:Es ist vorgesehen, Maßnahmen gegen Feinstaubemissionen auf Baustellen rechtlich in das neue, für 2005 geplante Landes-Immissionsschutzgesetz aufzunehmen.Es wird überlegt, die Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahn-Ringes zur Umweltzone zu erklären, die von bestimmten Fahrzeugklassen nicht mehr befahren werden darf. Ab 2008 sollen Dieselfahrzeuge, die die Umweltzone befahren wollen, mindestens Schadstoffklasse Euro II,  ab 2010 mindestens Euro III erfüllen sowie einen Rußfilter haben. Wir informieren unsere Mitgliedsunternehmen bereits jetzt, damit Sie Planungen Ihres Fuhrparks darauf einrichten können.