Lockerung des Bauplanungsrechtes zur leichteren Unterbringung von Flüchtlingen geplant

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Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober 2014 die Pläne des Bauministeriums zum beschleunigten Bau von Flüchtlingsunterkünften gebilligt. Die Bundesregierung unterstützt damit eine Gesetzesinitiative des Bundesrates, nach der in Zukunft Flüchtlingsheime auch in Gewerbegebieten oder auf siedlungsnahen, unbebauten Grundstücken errichtet werden können. Die Umwidmung bereits bestehender Gewerbeimmobilien und Bürohäuser soll vereinfacht werden.

Bei den Änderungen des Baugesetzbuches soll es sich zum Teil um Klarstellungen, zum Teil um Erleichterungen bei der Nutzung von Flächen handeln.

Derzeit stößt die Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge in den Bundesländern und Kommunen an Grenzen. Das Land Berlin baut sechs Container-Dörfer für 2.000 Flüchtlinge und 200 Wohnungslose. Geplant sind sechs Standorte in Berlin, die alle in Mischgebieten liegen. In anderen Bundesländern, etwa in Schleswig-Holstein, wird die Unterbringung in ehemaligen Bundeswehreinrichtungen geprüft. Nordrein-Westfalen zieht die Anmietung von Hotelzimmern in Erwägung. Darüber hinaus werden stillgelegte Sportplätze als Auffanglager mit Zelten bebaut. Schleswig-Holstein schließt eine Unterbringung von Flüchtlingen in beheizten Zelten auch im Winter nicht aus.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks erklärte im Deutschen Bundestag, dass das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr abgeschlossen werden könne. Ihr zur Folge ist die Unterbringung von Flüchtlingen zu den Belangen des Gemeinwohls zu zählen, was den Erfolg von Klagen gegen derartige Unterkünfte verringern würde.

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