LINKE FORDERT ÄNDERUNG DES ALTSCHULDENHILFEGESETZES UND VERLÄNGERUNG DER GRUNDERWERBSTEUERBEFREIUNG

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Anlässlich der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages hat die Fraktion DIE LINKE beantragt, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, alle Wohnungsunternehmen der neuen Bundesländern von den auf ihren dauerhaft leer stehenden Wohnungen lastenden Altschulden zu befreien. Wie Heidrun Bluhm, bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärte, gäbe es dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers, um dem Stadtumbau und der Wohnungswirtschaft dringend notwendige Impulse zu geben. Die Härtefallregelung nach § 6a Altschuldenhilfegesetz greife inhaltlich und zeitlich zu kurz. Es sei wohnungspolitischer und wirtschaftlicher Unsinn, dass ein Wohnungsunternehmen erst in eine existenzbedrohende Lage geraten müsse, um von willkürlichen Altschulden entlastet zu werden.In einem weiteren Antrag wird die Verlängerung der geltenden Befristung der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen bis zum 31.Dezember 2008 gefordert. Die kurze Frist habe nicht ausgereicht, um die beabsichtigte Wirkung zu erzeugen. Der Zeitraum von der Kenntnisnahme des Gesetzes über die notwendige Vorbereitung bis hin zum Vollzug einer Fusion sein definitiv zu kurz gewesen.