Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat am 24. Mai 2007 die Klagen verschiedener Immobilienfonds gegen die Investitionsbank Berlin und das Land Berlin abgewiesen. Die Kläger verlangten Schadenersatz für den Schaden, der ihnen aufgrund des Wegfalls der sog. Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau entstanden sei und noch entstehen werde.
Aus der Pressemitteilung des LG Berlin (PM 39/2007 vom 24. Mai 2007) ist zu entnehmen, dass die Zivilkammer 21 des Landgerichts Berlin die Klagen verschiedener Immobilienfonds gegen die Investitionsbank Berlin und das Land Berlin wegen Schadenersatz aufgrund des Wegfalls der sog. Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau abgewiesen hat. Das LG Berlin wies darauf hin, dass Immobilienfonds, die Subventionen in Anspruch nehmen, grundsätzlich auch das Risiko tragen müssen, dass diese öffentlichen Mittel zukünftig nicht mehr gewährt würden.Die Investitionsbank Berlin habe den Bauherren lediglich für 15 Jahre eine Grundförderung bewilligt. Über die Anschlussförderung für weitere 15 Jahre habe – mit offenem Ergebnis – im Rahmen der verfügbaren Mittel nach dem Auslaufen der Grundförderung entschieden werden sollen. Den Investoren sei diese Regelung bekannt gewesen. Sie könnten sich daher nicht darauf berufen, dass sie bei Gewährung der Grundförderung davon ausgegangen seien, dass ihnen nach Ablauf der Grundförderung auch eine Anschlussförderung bewilligt würde.Die Pressemitteilung liegt im .pdf-Format vor. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Sobald diese vorliegt, wird der BBU weiter berichten.Ansprechpartner beim BBU sind Dr. Bohleber und Frau Müller. Pressemitteilung Nr. PM 39/2007 vom 24.05.2007
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