Noch immer gehen viele Grundstückseigentümer davon aus, dass das Thema Leitungsrechte im Zusammenhang mit dem Grundbuchbereinigungsgesetz seit dem 1. Januar 2011 abgeschlossen ist. Dies stimmt allerdings so nicht ganz.
Die Versorger von Gas, Strom, Wasser, Verkehr und Telekommunikation können sich ihre Leitungs- und Anlagenrechte in den Neuen Bundesländern auch weiterhin nach § 9 GBBerG sichern lassen – zumindest dann, wenn das betroffene Grundstück zwischenzeitlich nicht veräußert wurde. Als Ausgleich steht dem Eigentümer ein Entschädigungsanspruch zu. Gerade außerhalb der Ballungsgebiete werden Versorger oft erst jetzt tätig und beantragen die Sicherung ihrer Leitungen bei den zuständigen Behörden oder versuchen alternativ die Eintragung über privatrechtliche Vereinbarungen zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist eine professionelle Unterstützung der betroffenen Wohnungsunternehmen zur Erlangung angemessener Entschädigungszahlungen sehr sinnvoll. Die BBT GmbH hat als Tochterunternehmen des Verbandes gerade beim Thema Leitungsrechte eine umfangreiche Expertise aufgebaut und ist mit mittlerweile 48 Kunden allein in Berlin und Brandenburg als Berater auf diesem Gebiet marktführend. So konnten die ursprünglichen Angebote der Versorger durch wertermittlungstechnisches Know-how und umfangreiche Praxiserfahrungen oftmals vervielfacht werden. Hiervon hat beispielswiese auch die Wohnungsbaugenossenschaft eG Wittstock/Dosse profitiert, bei welcher letztendlich das Zehnfache der Ursprungsangebote des Wasser- und Abwasserverbandes ausgehandelt werden konnte. Weitere Kunden der BBT GmbH sind in Brandenburg u. a. die Eisenhüttenstädter Wohnungsbaugenossenschaft eG, die WOBRA-Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel, die Wohnungsbaugenossenschaft Brandenburg eG, die Gubener Wohnungsgesellschaft mbH, die Wohnungsbaugenossenschaft Eberswalde-Finow eG sowie die Wohnungsgesellschaft Erkner mbH. Im letzten Jahr wurden die BIM – Berliner Immobilienmanagement GmbH, welche im Auftrag des Landes Berlin die landeseigenen Immobilien verwaltet, und die DKB Immobilien AG als Kunden neu gewonnen. Ein weiterer Beleg für die Leistungsfähigkeit und das Vertrauen in die Arbeit der BBT GmbH ist die jetzt erfolgte Beauftragung durch die Berliner STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH. Zur Unterstützung der Wohnungsunternehmen übernimmt die BBT GmbH auf Wunsch die gesamte Abwicklung von der ersten Prüfung und Abforderung von Entschädigungsangeboten über die Verhandlungen mit den Versorgern bis hin zur Überwachung der Auszahlung von Entschädigungszahlungen. Wegen der bisherigen umfangreichen Erfahrung und des speziellen Know-hows der BBT GmbH im Bereich der Immobilienbewertung konnte weit mehr als die Hälfte aller Angebote deutlich zum Vorteil der betroffenen Wohnungsunternehmen nachverhandelt werden. Die BBT GmbH arbeitet dabei zu 100 Prozent erfolgsabhängig, das Honorar wird erst nach Entschädigungszahlung fällig.
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