Leitfaden: "Austausch raumluftunabhängiger Gasetagenheizungen" erschienen

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Raumluftunabhängige Gasetagenheizungen in Mehrfachbelegung sind sog. LAS- oder C4-Geräte (Luft-Abgas-System – die Zuluft wird über den Schornstein zugeführt). Sie sind im EU-Recht formal nicht von der für die raumluftabhängigen B1-Geräte geltenden Ausnahme erfasst, dass sie nach dem 26. September 2015 weiter als Heizwerttechnik in den Markt gebracht werden können. Sie können nach dem gegenwärtigen Verordnungsstand bei einem zukünftigen Austausch nur noch durch Brennwertgeräte ersetzt werden. Der GdW hatte sich lange auf nationaler und EU-Ebene für eine Lösung für die C4-Geräte eingesetzt. Trotz offizieller Schreiben der BAM und von Housing Europe an die Kommission konnte keine europäische Lösung erreicht werden. Nun hat eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft die gesetzliche Vorgaben und technische Lösungen in einem Flyer zusammengefasst. Es werden neun Möglichkeiten des Umgangs mit dem Ausfall eines C4-Gerätes erläutert.

Die Informationen sind auch auf Webseiten des UBA und der BAM erhältlich:

www.bam.de/austausch-gasetagenheizungen
www.uba.de/austausch-gasetagenheizungen

Detailliertere technische Informationen hat der DVGW zusammengefasst in einer „Handlungsempfehlung - Mögliche technische Lösungen beim Austausch von Gasgeräten Art B3, C4 und C8 an mehrfach belegten Abgasanlagen“, im Downloadbereich und online: 
https://www.dvgw.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=13857&token=f0ab15bef9be44b6dde4cb802444086088df9a62

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