Am 17. Dezember 2009 hat der Landtag des Landes Brandenburg einen Antrag der beiden Regierungsfraktionen angenommen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene, im Bundesrat und im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz für eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung einzusetzen, die den Vollzug des SGB II bürgerfreundlich und bürokratiearm sichert.
Insbesondere solle die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung durch die Agenturen für Arbeit und die Kommune gesetzlich verankert werden, heißt es in dem Antrag.Wie wir bereits berichtet haben, unterstützt der BBU diese Forderung. Allein schon die Neuorganisation der bisherigen Regelung würde zu einem mehrmonatlichen Stillstand in der Betreuung der ALG-II-Empfänger und der ordnungsgemäßen Zahlung der Kosten der Unterkunft und Heizung führen. Dies zeigen die bisherigen Erfahrungen beim Aufbau und beim Ausfall der entsprechenden EDV-Programme. Download des Landtagsbeschlusses
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