LANDGERICHT HAMBURG: IVD MUSS VERBANDSNAMEN ÄNDERN

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Das Landgericht Hamburg hat dem Immobilienverband Deutschland (IVD) untersagt, seinen Verbandsnamen weiter zu führen. Mit diesem Urteil (Az.: 312 O 865/05) gaben die Richter einer Klage der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft statt. Im Zentrum stand die Frage, ob und inwieweit der Immobilienverband Deutschland - dessen Mitglieder hauptsächlich Immobilienmakler sind - berechtigt ist, diesen Namen zu führen. Nach Auffassung der Spitzenverbände, die die gesamte Anbieterseite des Wohnungsmarktes in Deutschland repräsentieren (BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und Haus & Grund Deutschland) erweckt diese Bezeichnung in der Öffentlichkeit den irrigen Eindruck, dass der IVD die Interessen der gesamten Immobilienwirtschaft vertritt. "Die durch das Urteil erlangte rechtliche Klarheit ist ein Fortschritt für eine angemessene und effektive Vertretung der Interessen der Immobilienbranche gegenüber der Politik", erklärte für die Spitzenverbände Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Sie sei zugleich eine wichtige Voraussetzung, sich in Zukunft im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung der Immobilienmakler wieder verstärkt auf die gemeinsamen Ziele zu konzentrieren.Die Urteilsbegründung des Landgerichts liegt noch nicht vor. Abzuwarten ist im Übrigen, ob weitere Rechtsmittel eingelegt werden.