LANDGERICHT BREMEN KIPPT GASPREISERHÖHUNG DES BREMER ENERGIEVERSORGERS SWB

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Nachdem der Bremer Energieversorger swb viermal hintereinander seine Preise erhöht hatte, hatten etliche Kunden Widerspruch eingelegt. Vor Gericht bekamen sie nun Recht: Die Preisanhebungsklauseln verstoßen nach Auffassung des Gerichtes gegen das Transparenzgebot. Die Verbraucherzentrale Bremen hat auf ein Urteil des Landgerichts Bremen zu Gaspreiserhöhungen hingewiesen, welches bundesweite Auswirkungen haben kann: Das Landgericht Bremen erklärte vier Preiserhöhungen des Bremer Energieversorgers swb seit Oktober 2004 für unwirksam. Die Klauseln in den Verträgen von 58 Klägern seien für die Kunden nicht durchschaubar und nicht präzise genug, begründeten die Richter ihre Entscheidung in dem Zivilverfahren. Die swb hatte den Gaspreis in vier Stufen um 1,54 Cent/kWh auf 5,55 Cent angehoben. Das Unternehmen stützte sich auf Vertragsklauseln, die bei einer Steigerung von Lohnkosten oder Heizölpreisen einseitige Preisanhebungen zuließen. Nach Ansicht der achten Zivilkammer des Bremer Landgerichts müssen Preisänderungsklauseln für die Kunden klar und verständlich sein. Sie müssen ihnen ermöglichen, die Berechtigung der Preiserhöhungen anhand der Klausel selbst zu prüfen. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Bremen hat das Urteil deshalb bundesweite Bedeutung, weil die Mehrzahl der Gasversorger in Deutschland ähnliche oder teilweise gar keine Preiserhöhungsklauseln verwenden. Sofern sich nach dem Zug durch die Instanzen herausstellen sollte, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung das Urteil des Landgerichts Bremen bestätigt, wird sich das in bare Münze auch für alle deutschen Verbraucher auszahlen. Die swb hat jedoch bereits angekündigt, dass sie den Weg durch alle Instanzen gehen wird. Die endgültige Entscheidung bleibt somit abzuwarten. Die Presseerklärung der Verbrauchzentrale Bremen zum Urteil des Landgerichts Bremen, Akz 8 O 165/05 liegt im PDF-Format vor und kann von den Mitgliedsunternehmen abgerufen werden. Dafür wird das PDF-Plugin benötigt. Urteil des LG Bremen

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