Mit der Förderung soll die Nutzung und der Zugang zur Wohnung vor allem für schwerstmobilitätsbehinderte Personen verbessert werden, um ihnen auch künftig ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung und damit den Erhalt des Wohnorts bzw. des Lebensmittelpunktes zu ermöglichen.
Von der Förderung können sowohl vorhandene Mietwohnungen, als auch vorhandenes Wohneigentum unabhängig von Gebietskulissen profitieren. Auch in Zukunft werden Zuschüsse gewährt. Die Fördersumme hat sich aber erhöht. In Abhängigkeit von den Maßnahmen beträgt sie jetzt maximal 22.000 Euro je Wohneinheit. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Landes und dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist zulässig.
Informationen und Antragsformulare können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter Telefon (0331) 660 1322 oder per E-Mail an immo-kunden@ilb.de. Abgerufen werden. Weitere Informationen stehen unter www.ilb.de zur Verfügung.
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