LÄRMSCHUTZ GEGEN FLUGLÄRM MUSS NACHHALTIG UND ZUKUNFTSFÄHIG SEIN!

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Der Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landtages Brandenburg hat sich – auch auf Betreiben des BBU-Mitgliedsunternehmens Wohnungsbaugesellschaft Blankenfelde GmbH – am 16. Februar 2012 auch mit den Schallschutzmaßnahmen der Flughafengesellschaft beschäftigt, die Wohnungsunternehmen von der Flughafengesellschaft angeboten wurden. Ergebnis: Es wurde beschlossen, bei Betroffenen in den Lärmschutzzonen moderne Lüfter mit Wärmerückgewinnung einzubauen. Zur Begründung dieses Beschlusses und weiterer von der Wohnungswirtschaft geforderten Lärmschutzmaßnahmen haben die "BBU-Nachrichten" ein Gespräch mit den Technikexperten des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. Dipl.-Phys. Ingrid Vogler und Dipl.-Ing., Architekt Siegfried Rehberg geführt. Sie beurteilen die bisher von der Flughafengesellschaft FBS angebotenen Maßnahmen: "Die "Simpellüfter" sind nicht nur billig, sondern auch nicht nachhaltig und insbesondere im Sinne des Klimaschutzes völlig unzweckmäßig!".Welche Lärmschutzmaßnahmen bietet die die Flughafengesellschaft (FBS) an und wie sind diese zu bewerten?Die FBS bietet Lärmschutz durch Einbau von Schalldämmfenstern und von raumweisen Schalldämmlüftern, je nach Schutzziel (Tagschutz oder Nachtschutz) in den Aufenthaltsräumen oder in den Schlafzimmern und Kinderzimmern an. Diese Maßnahmen müssen aus wohnungswirtschaftlicher Sicht als völlig unzureichend eingeschätzt werden. Eine Aufteilung in Schlaf- und Aufenthaltsräume wird wohnungswirtschaftlichen Erfordernissen an Nutzungsneutralität bei der Vermietung nicht gerecht – Mieter haben prinzipiell das Recht, sich ihren Schlafraum aus den vorhandenen Räumen selbst zu wählen. Deshalb müssen alle Schlaf- und Aufenthaltsräume (auch Wohnküchen) Lärmschutzmaßnahmen erhalten können.Darüber entspricht der Einbau von Einzelschalldämmlüftern nicht nur nicht den Erfordernissen an Klimaschutz und Energieeffizienz, sie verschlechtern auch die Wohnbehaglichkeit erheblich. In der wohnungswirtschaftlichen Praxis ist ihr Einsatz nicht zumutbar.Warum sind Einzelschalldämmlüfter nicht zumutbar?Einzelschalldämmlüfter sind reine Zuluftgeräte – ein Ventilator transportiert die kalte Außenluft schallgedämmt und via Filter in den Innenraum. Sie sind keine energieeffiziente Lösung, da keine Wärmerückgewinnung (= Stand der Technik) erfolgt. Fachleute schätzen die Energieeinsparungsmöglichkeiten bei Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung und Bedarfsführung auf ca. 20 Prozent. Da die Wohnungstüren und die Fenster heutzutage nahezu luftdicht sind, wird durch die Zuluft auch ein Überdruck in den Wohnungen erzeugt, der zwar gesundheitlich unbedenklich ist, aber die Funktion des Gerätes in Frage stellt – ab 4 Pa Überdruck schalten Einzelschalldämmlüfter gewöhnlich ab.Die Wohnbehaglichkeit wird somit gleich mehrfach reduziert: Das Zugluftrisiko ist erheblich. Dies insbesondere in Aufenthaltsräumen durch Einblasen kalter Außenluft im Winter. Innerhalb der Wohnung entsteht raumübergreifende Schallübertragung durch Überströmluftdurchlässe (ÜLD`s). Der höhere Lärmschutz der Gebäude selbst führt dazu, dass Innengeräusche wesentlich stärker wahrgenommen werden, d. h., es wird in den Wohnungen "lauter" und die ÜLD`s verstärken die Innenlärmverteilung. Die hygienische Behaglichkeit ist gefährdet, da verbrauchte und feuchte Luft nicht abgeleitet bzw. unkontrolliert dem Zufall überlassen wird; mögliche Folgen sind Bauwerksschäden.Einzige vernünftige und zeitgemäße Lösung kann daher nur eine Zu-und Abluft mit Wärmerückgewinnung sein – raumweise in allen Aufenthalts- und Schlafräumen oder Wohnungsweise.Welche Nebenarbeiten fallen zu den Lärmschutzmaßnahmen an und müssen daher übernommen werden?Maßnahmen an bestehenden Gebäuden erfordern neben der eigentlichen Maßnahme immer auch unvermeidliche Nebenarbeiten. So fördert z. B. die KfW neben den Maßnahmen der Energieeinsparung, z. B. wärmedämmende Fenster, auch alle damit in Verbindung stehenden notwendigen Maßnahmen. Förderfähig sind z.B. beim Einbau neuer Fenster neben dem eigentlichen Einbau auch: der Ausbau und Entsorgung der alten Fenster, Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion, die Abdichtung der Fugen, der Einbau neuer Fensterbänke , notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (gegebenenfalls anteilig).Und beim Einbau von Lüftungsanlagen neben dem eigentlichen Einbau der Anlage: die Wand- und Durchbrucharbeiten, der Einbau von Lüftungsdurchlässen, Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelemente, Elektroanschlüsse, Verkleidungen, notwendige Putz- und Malerarbeiten (gegebenenfalls anteilig), ggf. bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale.Die Kosten dieser Nebenarbeiten müssen auch im Falle von Lärmschutzmaßnahmen von der FBS mit übernommen werden, weil sie ursächlich zur Maßnahme gehören.

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 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
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