Der Bundesrat hat am 8. Mai 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des Wohngelds für Geringverdiener beraten und hierzu Stellung genommen. Mit dem neuen Gesetz sollen die Ausgaben für das Wohngeld von 845 Millionen Euro jährlich auf 1,43 Milliarden Euro pro Jahr erhöht werden. Das Wohngeld würde damit um etwa 39 Prozent steigen. Außerdem soll das Wohngeldrecht vereinfacht werden. Eine regelmäßige Anpassung der Wohngeldbezüge an die Preis- und Einkommensentwicklung ist aber nicht vorgesehen. Mehrere Bundesländer fordern deshalb eine entsprechende Regelung im Gesetz. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hatte im Bundesrat einen entsprechenden Antrag gestellt, der vom Land Brandenburg unterstützt wurde.
Brandenburgs Infrastrukturministerin Kathrin Schneider kommentierte dazu: „Die Wohngeldleistungen sollten regelmäßig an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden. Das bietet den Beziehern niedriger Einkommen mehr Sicherheit, die Miete für ihre Wohnungen auch auf lange Sicht bezahlen zu können. Bislang ist das Wohngeld immer dann erhöht worden, wenn dazu die politische Initiative ergriffen wurde. Wir wollen erreichen, dass das Wohngeld alle vier Jahre überprüft und gegebenenfalls angehoben wird.“
Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die sie mit ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleitet.
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