KÜRZUNG DER SOLARFÖRDERUNG MUSS IN DEN VERMITTLUNGSAUSSCHUSS

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Der Bundesrat hat am 4.Juni die von der Bundesregierung zum 1. Juli 2010 geplante Änderung des EEG zur Kürzungen der Solarstrom-Förderung vorerst gestoppt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Der Bundesrat begründete dies damit, dass die geplante Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom um elf bis 16 Prozent den Produktions- und Forschungsstandort für Photovoltaik in Deutschland gefährde und die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für erneuerbare Energien in Frage stelle. Der Bundesrat fordert, die Verringerung der Einspeisevergütung für Strom aus Hausdachanlagen sowie aus Anlagen auf Frei- und Konversionsflächen auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen. Bundesregierung und Bundestag hatten die zusätzlichen Kürzungen bei der Einspeisevergütung beschlossen, um die Förderung des Solarstroms an die Preisentwicklung bei Solaranlagen anzupassen. Bereits zum Jahresbeginn 2010 wurde eine geplante Absenkung der Einspeisevergütung um zehn Prozent wirksam.Die Gesamtsumme der EEG-Förderung wird auf den gesamten Stromverbrauch umgelegt. Dies ist die sogenannte EEG-Umlage. Sie beträgt für 2010 2,047 Ct pro kWh  Die Verbraucher finanzieren die Solar-Förderung somit über den Strompreis. Für Investoren und Wohnungsunternehmen, die Solaranlagen zur Stromerzeugung installieren wollen, bedeutet die Überweisung an den Vermittlungsausschuss Planungsunsicherheit. Es kann nur empfohlen werden, sich auf das Gesetz in der bisherigen Fassung einzustellen, solange nichts anderes verabschiedet ist.Wir weisen erneut darauf hin, dass Wohnungs- und Immobilienunternehmen in vielen Fällen die Einspeisevergütung des EEG für den Betrieb erneuerbarer Energieanlagen wegen dann entstehender gravierender steuerlicher Nachteile nicht nutzen können. Sie müssen dementsprechend auf die Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne des EEG verzichten. Diese Vergütung ist jedoch unabdingbare Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb der entsprechenden Anlagen. Eine Beseitigung dieses formalen Hemmnisses wäre steuerneutral.

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 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
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