Das LG Halle hat mit Urteil vom 8. Juni 2011 (Az. 2 S 277/10) entschieden, dass eine Mieterin aus ihrer Wohnung wegen unzumutbarer Querulanz gegenüber dem Vermieter ausziehen muss.
Im zu entscheidenden Fall hatte die Mieterin dem Wohnungsunternehmen vorgeworfen, falsche Abrechnungen über den Einbau minderwertiger Dinge zu erstellen, fachlich unkompetent zu sein bis hin zum Vorwurf des Betrugs und Sekten anzugehören. Alle möglichen Vorwürfe wurden nicht nur gegenüber dem Wohnungsunternehmen, dem Aufsichtsrat, sondern auch gegenüber Stadträten, der Oberbürgermeisterin und nicht zuletzt gegenüber Polizei und Justiz vorgetragen. Das Gericht hat daher ein berechtigtes Interesse an der ordentlichen Kündigung seitens des Wohnungsunternehmens anerkannt, weil die Grenze des erträglichen in diesem Fall überschritten wurde. Urteil des LG Halle vom 08.06.2011 zum Download
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18ED1D6_21-11%20K%C3%BCndigung%20gegen%20Querulantin%20-%20Anlage
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