KOSTENLOSE RÜCKGABE VON ELEKTROGERÄTEN AB AUGUST 2005

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Ab August diesen Jahres können Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei kommunalen Stellen zurückgegeben werden. Zum 13. August 2005 tritt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16. März 2005 in Kraft. Danach soll die kostenlose Rückgabe von ausgedienten Fernsehern, Stereoanlagen, TV-Geräte, aber auch Haushaltskleingeräte wie Wasserkocher und Bügeleisen, daneben DVD-Recordern, Digitalkameras, CD- und DVD-Playern, aber auch CD’s und DVD’s, wenn sie nicht mehr benutzt werden oder defekt sind, möglich sein. Die Kommunen werden verpflichtet, kommunale Sammelstellen einzurichten, bei denen die Verbraucher diese Geräte kostenlos zurückgeben können. Die Kosten hierfür tragen die Hersteller der Geräte, die das Sammelsystem und das Recycling organisieren müssen. Die Einzelheiten hierzu regelt das genannte Gesetz.Für die Verbraucher bedeutet dies, dass die Geräte dann nicht mehr in die Restmülltonne geworfen werden dürfen, sondern zum Recycling gegeben werden müssen. In Berlin besteht bereits seit Januar 2004 die Möglichkeit, privaten Elektroschrott kostenlos auf den Recyclinghöfen der BSR abzugeben. Der Gesetzestext liegt im Internet über .pdf-Format vor. Hierzu wird das Acrobat Plug-In benötigt. Gesetzestext (1,5 MB)

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358B6_07-05%20rueckgabe
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