Die Föderalismuskommission wird dem Parlament empfehlen, im Sommer eine Verfassungsänderung zu beschließen, die den Kommunen breitere Spielräume bei der Verwendung von Bundesmitteln aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung ermöglicht.
Seit der zweiten Föderalismusreform ist die direkte Vergabe von Bundesmitteln an Kommunen auf jene Bereiche beschränkt, in denen der Bund noch Gesetzgebungskompetenz hat, und damit auf Einzelbereiche wie die energetische Gebäudesanierung oder Lärmschutzmaßnahmen. Für die Zeit bis zur Verfassungsänderung fordert der Deutsche Städtetag von Bund und Ländern aber zusätzlich noch eine "Klarstellung", dass Mittel aus dem Konjunkturprogramm bereits jetzt auch auf "andere dringend nötige Maßnahmen" angewendet werden dürften. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Investitionen wegen der Rechtsunsicherheit zurückgestellt würden.