Die stärkere Beteiligung des Bundes an den Wohn- und Heizkosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern (der BBU berichtete) stößt auf ein weitgehend positives Echo. Allerdings bekräftigten die Kommunen in ihren Stellungnahmen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales am 20. November, dass die für 2007 vorgesehenen rund 4,3 Milliarden Euro nicht ausreichten.
Bund und Länder, die die Verhandlungen für die Kommunen führten, hatten sich Anfang November nach monatelangem Streit auf die jetzt in einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehene Höhe der Beteiligung an den Wohnkosten geeinigt.Der Deutsche Städtetag würdigte in seiner Stellungnahme, dass die angekündigte Beteiligung "eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum früheren Angebot der Bundesregierung" in Höhe von 2 Milliarden Euro (15,5 Prozent) darstelle. Um die mit der Einführung von Hartz IV zugesagte Entlastung von 2,5 Milliarden zu erreichen, sei aber eine Bundesbeteiligung in Höhe von 5,8 Milliarden Euro notwendig. Die finanzielle Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro sei den Kommunen zugesichert worden, um unter anderem den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren zu forcieren.Ähnlich äußerte sich in seiner Stellungnahme der Deutsche Landkreistag. Statt die Kommunen wirksam zu entlasten, würden Gemeinden in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durch die neuen Aufgaben des Zweiten Sozialgesetzbuches stärker belastet als durch die frühere Sozialhilfe. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) forderte, die "derzeitigen Verwerfungen zwischen und in den Bundesländern" auszugleichen. Hierzu solle die bisherige Quotenregelung ersetzt werden. Insbesondere sei die Einführung von Festbeträgen des Bundes für jedes Land notwendig.Dem Gesetzentwurf zufolge soll als Berechnungsgrundlage das Kriterium "Anzahl der Bedarfsgemeinschaften" herangezogen werden. Dies werde den "jährlichen Verhandlungsmarathon" um die Kostenübernahme des Bundes vermeiden, betonte die Bürgermeisterin Erlangens, Elisabeth Preuß, in ihrer Stellungnahme. Zugleich forderte sie, bei künftigen Verhandlungen die kommunalen Spitzenverbände stärker zu beteiligen. Der Kompromissvorschlag sei von den Ländern eingebracht worden, während die zusätzlichen Haushaltsbelastungen bei den Kommunen aufschlügen. Mieterbund-Direktor Franz-Georg Rips begrüßte ausdrücklich, dass eine dynamische Regelung für die Zukunft gefunden worden und damit die Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für die Kommunen planbar sei. Zum Antrag der Fraktion Die Linke (16/3302) für bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum für ALG-II-Empfänger teilte Rips mit, die Übernahme der Wohnkosten in voller Höhe für ein Jahr statt wie bisher für ein halbes Jahr scheine gerechtfertigt. Zudem sei es vernünftig, das Warmwasser in die Unterkunftskosten einzubeziehen. Hingegen lehnte eine Vertreterin der Stadt Köln eine bundesweite Regelung strikt ab. Die Angemessenheit des Wohnraums könne nur lokal differenziert erfolgen.