Zentraler Bestandteil des Pakets müssten „Investitionsvorhaben von übergeordnetem gesamtgesellschaftlichen Interesse“ sein. „Diese neue Kategorie sollte Aussetzungen oder Wegfall von Anforderungen bei Bau, Planung, Ausschreibung oder Umwelt- und Naturschutz ermöglichen“, so Landsberg weiter. „So können wirklich wichtige Vorhaben wie etwa der Bau neuer Verkehrswege, Energietrassen oder wichtiger Gebäude in Kommunen schneller, effizienter und kostengünstiger geplant und auf den Weg gebracht werden.“
Der Bundesgesetzgeber sei aufgefordert, mögliche Ausnahmen bei den verschiedenen Standards des Bau-, Umwelt-, Planungs- und Vergaberechts gemeinsam mit Kommunen und Ländern zu definieren. Vorbild dafür könnten die Regelungen des sogenannten. „Konjunkturpakets II“ sein.