Koalition uneinig bei Nachbesserungen beim Fördergesetz für den Wohnungsneubau

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Die SPD-Fraktion im Bundestag will dem Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nur zustimmen, wenn drei Forderungen, u.a. die Begrenzung der Miethöhe, erfüllt werden.

Nachdem das Fördergesetz Ende April gestoppt wurde, macht die SPD-Fraktion ihre Zustimmung von der Erfüllung von drei Zusatzforderungen abhängig. Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Lothar Binding, sagte gegenüber dem Tagesspiegel: „Der Gesetzentwurf des Bundesregierung muss an verschiedenen Punkten verbessert werden, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden und die ausschließliche Erstellung von hochpreisigen Mietwohnungen zu verhindern.“

Erstens solle auch die Nachverdichtung, also der Ausbau von Dächern oder die Umwidmung von gewerblichen Flächen in Wohnungen, unter die steuerliche Förderung fallen. Außerdem soll eine Mietpreisobergrenze für die Erstvermietung gelten. Drittens will die SPD die maximal förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche von 3000 Euro auf 2600 Euro absenken.

Die Ergänzung der Förderung um eine Investitionszulage, wie sie u.a. die Wohnungswirtschaft fordert, gehört nicht zu den Forderungen der SPD.

Die Fraktion der Union lehnt die Forderung nach einer Mietobergrenze ab. „Die Einführung einer Mietobergrenze bei Erstvermietung ist sehr bürokratisch“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Antje Tillmann, dem Tagesspiegel. „Hier gibt es viele Fragen zu klären: Was ist eine Erstvermietung? Wer kontrolliert sie? Wie wird die Mietobergrenze festgelegt?“ Gegen hohe Mieten helfe einzig ausreichender Wohnraum. Die Absenkung der Förderhöchstgrenze wird kritisch gesehen. Tillmann dazu: „Zu beachten ist, dass in diese Grenzen nicht nur die reinen Baukosten sondern auch die Baunebenkosten einfließen.“ Sie beklagte, dass energetische Maßnahmen, die Mietpreisbremse und die in den Ländern zum Teil stark erhöhte Grunderwerbsteuer den Wohnungsbau uninteressanter gemacht hätten.

Über den Vorschlag der Einbeziehung der Nachverdichtung in die Förderung „könne man sprechen“.


Vollständige Artikel im Tagesspiegel vom 11. und 12. Mai 2016.
 

 

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