KOALITION DRINGT AUF VEREINFACHUNG DES PLANUNGSRECHTS BEIM STADTUMBAU

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Wie der Nachrichtendienst des Deutschen Bundestages am 22. Juni berichtete, streben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/1890) auf eine Vereinfachung und Beschleunigung des Bau- und Planungsrechts, um die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden voranzutreiben. Es gelte, die Flächenpotenziale durch Wiedernutzung und Nachverdichtung besser auszuschöpfen, heißt es in dem Antrag. Gezielt forciert werden soll nach Vorstellung der Koalitionsfraktionen die Ansiedlung neuer Unternehmen im innerstädtischen Bereich, indem Brachflächen genutzt oder Baulücken geschlossen werden. Damit könnte die Flächeninanspruchnahme im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung verringert werden, heißt es in dem Antrag weiter. Handlungsbedarf sehen die Abgeordneten auch beim Wohnangebot für Familien mit Kindern und für ältere Menschen. Sie schlagen "innovative" Modellvorhaben für den familien- und altengerechten Umbau von Stadtquartieren und städtischer Infrastruktur vor. Um in den vom Strukturwandel und demografischen Wandel betroffenen Gebieten eine hoch qualifizierte und auf Dauer bezahlbare Infrastruktur vorhalten zu können, bedürfe die Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung der Städte einer besonderen Förderung und Unterstützung. Dabei seien die Träger der technischen und sozialen Infrastruktur besser in den Stadtumbauprozess einzubinden, insbesondere bei Erstellung und Fortschreibung der Städtebaulichen Entwicklungskonzepte.Um die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden zu erleichtern, müsse das Bau- und Planungsrecht vereinfacht und beschleunigt werden, so der Antrag weiter. Mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sei gemeinsam zu klären, inwieweit integrierte, bereichsübergreifende Konzepte zur Stadtentwicklung verstärkt angewandt und gefördert werden können. Andere  Fördermöglichkeiten mit stadträumlichem Bezug müssten besser mit den Programmen der Städtebauförderung gebündelt werden.Im Weiteren fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft 2007 unter Einbeziehung der Habitat-Agenda die in Deutschland entwickelten Lösungen für eine nachhaltige, integrative Stadtentwicklung als Beitrag für die Lissabon-Strategie einzubringen. "In breitem Umfange" nutzen sollen alte wie neue Bundesländer die so genannten Operationellen Programme nach Artikel 8 der Verordnung des europäischen Parlaments und Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, um ihre stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen zu bewältigen.Der Antrag der Koalitionsfraktionen vom 20. Juni 2006 (Bundestagsdrucksache 16/1890) steht im Internetangebot des BBU zur Einsichtnahme zur Verfügung. Antrag der Koalitionsfraktionen vom 20.06.2006

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1F49A_BT-Drucksache_1601890
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