KOALITION BESCHLIESST WEITERE HARTZ-IV-VERSCHÄRFUNG

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Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat heute über die ursprünglichen Pläne hinausgehende Verschärfungen der Hartz-IV-Reform beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Reform sieht vor, dass Beziehern von ALG II bei wiederholten Pflichtverletzungen, etwa dem dreimaligen Ablehnen eines angebotenen Jobs, die Leistungen komplett gestrichen werden können. Dies bezieht sich nicht nur auf die Regelleistung, sondern auch auf die Zahlungen für Unterkunft und Heizung. Der Gesetzentwurf soll am 1. Juni im Plenum abschließend behandelt werden. Nachdem ihr Antrag, die Entscheidung über die Verschärfungen von der Tagesordnung abzusetzen, abgelehnt worden war, verließen die Vertreter der Fraktion Die Linke aus Protest die Sitzung. Sie kritisierten, dass die Änderungen erst am Abend vor der Sitzung von der Koalition bekannt gemacht worden seien. Bündnis 90/Die Grünen, die einen Antrag unterstützt hatten, kritisierten, dass von der hundertprozentigen Kürzung auch an der Pflichtverletzung unbeteiligte Partner oder Kinder betroffen wären. Dies könne schlimmstenfalls die Obdachlosigkeit von Familien bedeuten. Die Union unterstrich, es sei "in der Tat der politische Wille der Koalition", dass derjenige, der wiederholt gegen die Regeln verstoße, auch die Konsequenzen tragen müsse. Niemand habe aber "die Absicht, Wohnungslosigkeit herbeizuführen". Bereits im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, die Kontrollen von ALG-II-Empfängern zu verschärfen. So sollen Außendienste Leistungsmissbrauch aufdecken und alle Personen, die länger als ein Jahr zusammenwohnen, als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden. Um ohne Abstriche Leistungen zu bekommen, müsste ein Langzeitarbeitsloser dann nachweisen, dass er mit seinen Mitbewohnern keine auf Dauer angelegte Gemeinschaft bildet. Hierzu soll nach einer Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar eine eidesstattliche Erklärung ausreichen.Neu im Gesetzentwurf ist, dass im Unterschied zur früheren Sozialhilfe Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit Ausnahme der Kosten der Unterkunft und der Heizung grundsätzlich in pauschalierter Form erbracht werden. Darüber hinausgehende Leistungen, etwa zusätzliche Zahlungen für Kleidung in Übergrößen, werden ausgeschlossen. Auch bei ALG-II-Beziehern unter 25 Jahren kann laut Entwurf künftig das Geld für Unterkunft und Heizung vollständig gestrichen werden.