"Die Senatsumweltverwaltung setzt ihre klimapolitische Geisterfahrt fort." Mit diesen Worten kommentierte Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), für Berlins Vermieter, Gebäudeeigentümer und Bauwirtschaft den offiziellen Entwurf des Berliner Klimaschutzgesetzes.
BBU, Haus & Grund und BFW Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. sei der Entwurf des Gesetzes erst zu Beginn der Sommerferien zur Stellungnahme vorgelegt worden. Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. sowie der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg wurden von der Senatsumweltverwaltung bislang noch gar nicht weiter am Verfahren beteiligt. Befremdliches PolitikverständnisDass die Senatsumweltverwaltung den Entwurf mitten in der Sommerpause und zudem auch ohne jede Begründung zur Stellungnahme vorgelegt habe, spreche für ein sehr befremdliches Politik- und Demokratieverständnis. Burkardt: "Die Senatsumweltverwaltung ist offenbar nicht an einer sachlichen Auseinandersetzung über einen nachhaltigen Berliner Klimaschutz interessiert. Dabei zeigt der Gesetzentwurf, wie dringend Sachverstand dort eigentlich gebraucht würde."Fristverlängerung gefordertFür eine von der Senatsumweltverwaltung bis zum 31. Juli geforderte Stellungnahme bleibe nicht genug Zeit, kritisierte Burkardt. Die Verbände, die für annähernd alle Berliner Wohnungen und Gewerbeimmobilien stehen, fordern daher eine Verlängerung der Frist bis zum 31. August. BBU kündigt Studie anDer BBU will bis Mitte August wirtschaftliche Folgen berechnen, die das Berliner Klimaschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung für Mieter und Hauseigentümer hätte. Schon jetzt sei klar: "Der hektische Klima-Aktivismus der Senatsumweltverwaltung würde Wohnen in Berlin teurer machen", so Burkardt. Vorgabe von Zielen, nicht MaßnahmenDie Kritik der Verbände richtet sich insbesondere gegen die im Entwurf nach wie vor vorgesehene Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in Ein- und Mehrfamilienhäusern für den Fall, dass die Heizanlagen älter als 20 Jahre sind. Erneuerbare Energien seien im Klimaschutz kein Allheilmittel, sondern oft teuer und ineffizient. Burkardt: "Der Senat sollte in einem Gesetz konkrete CO2-Einsparungsziele vorgeben. Mit welchen Mitteln die Gebäudeeigentümer diese Klimaziele erreichen, sollte allein ihnen überlassen bleiben. Nur so ist gewährleistet, dass das zur Verfügung stehende Geld so effektiv wie möglich investiert und kein klimapolitischer Aktionismus betrieben wird." Klimaschutz sei zu wichtig, um als Wahlkampfvehikel missbraucht zu werden.