Der IHK-Ausschuss Umwelt und Energie hatte bereits am 25. März 2014 acht Thesen zur Berliner Energiepolitik erarbeitet, die auch den Positionen des BBU entsprechen:
- Die Vision eines klimaneutralen Berlin bis 2050 muss mit einem Katalog lang-, mittel- und kurzfristiger Ziele unterlegt werden, die einen konkreten Planungshorizont eröffnen und technologieoffen definiert werden
- Berlin muss sich innerhalb seiner politisch, finanziell und infrastrukturell eingegrenzten Einflussmöglichkeiten auf diejenigen Handlungsfelder konzentrieren, die vor dem Berliner Hintergrund den größten Endenergie- und klimapolitischen Output versprechen.
- Berlin muss die Herausforderung annehmen, die sich aus der Rolle als Hauptstadt des Energiewende-Vorreiters Deutschland ergibt. Dabei muss vor allem die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.
- Berlin muss bei der Umsetzung der Energiewende eigenverantwortliches Handeln besonders fördern.
- Politik und Verwaltung sind aufgerufen, das Projekt Energiewende als Gemeinschaftswerk anzugehen, Ziele und Maßnahmen abzustimmen und sachorientiert zu koordinieren.
- Der Weg zu einem langfristigen klimapolitischen Ziel muss durch ein verlässliches und zeitnahes Monitoring begleitet werden.
- Die Einbettung Berlins in einen regionalen Kontext ist unabdingbar – eine isolierte Landesenergiepolitik kann die aktuellen Herausforderungen der Energiewende nicht mehr bewältigen.
- Die Umsetzung der Energiewende wird nur gelingen, wenn die besondere sozioökonomische Struktur Berlins im Blick bleibt, sowie Instrumente verlässlich gestaltet sind und nicht zu wirtschaftlichen Standortnachteilen führen.
Der IHK-Ausschuss Umwelt und Energie führte die Diskussion insbesondere unter dem Blick auf die Machbarkeitsstudie des Senats für ein Klimaneutrales Berlin 2050 fort und reagierte im März 2015 unter dem Motto „Energiewende in Berlin gestalten, nicht nur verwalten“ auf die zurzeit parallel laufenden Aktivitäten in Verwaltung und Abgeordnetenhaus:
- Die Entwicklung von konkreten energie- und klimapolitischen Maßnahmen im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK),das bis zum Herbst vorgelegt werden soll.
- Die Enquete-Kommission "Neue Energie für Berlin - Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen" im Abgeordnetenhaus. Spätestens nach der Sommerpause soll der Abschlussbericht vorliegen.
Vor dem Hintergrund dieser Debatten und dem offensichtlichen Umsetzungsdefizit der Energiewende in Berlin hatte die IHK bereits Ende 2014 ein Gutachten von dem Beratungsunternehmen SNPC GmbH veröffentlicht, dass die notwendigen Weichenstellungen für eine effiziente Steuerung und ein erfolgreiches Management der Energiewende in Berlin untersucht. Darin werden die Überlegungen für eine bessere Koordination der Energiewende weiter entwickelt und mit einem konkreten Organisationsvorschlag untersetzt, der die Lücke zwischen strategischer Ausrichtung und zielorientierter Umsetzung schließen soll. Dabei wird unter anderem konstatiert, dass
- die energiepolitischen und wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten der lokalen Politik und Verwaltung begrenzt (und weitgehend ausgeschöpft) sind.
- es der Energiewende in Berlin nicht an einem Erkenntnisproblem oder am Gestaltungswillen mangelt, sondern an Koordination und Steuerung als integriertes Gesamtprojekt.
- wichtige Ziele der Energiewende ohne ein Mitwirken der Energiegesellschaft und Know-how der (privaten) Energiewirtschaft nicht erreicht werden können.
Im Ergebnis empfiehlt das IHK-Gutachten ein konkretes Modell für eine Organisation, das die bestehende Schwachstellen aufgreift und als Schlüsselakteur in der Stadt die Energiewende voranbringen soll. Diese Organisation — organisiert als Public Private Partnership (PPP) — soll die Impulse aus Wirtschaft und Gesellschaft mit hoher fachlicher, systemischer und kommunikativer Kompetenz bündeln, Aktivitäten steuern und wesentliche Akteure mit ihren jeweiligen Projektideen zusammenführen. Einen vergleichbaren Akteur gibt es in Berlin derzeit nicht. Schwerpunktbereiche, in denen eine solche "Energiewende-Organisation" Aktivitäten entfalten sollte, sind
- Steuerung und Koordination (Koordination konkreter Maßnahmenvorschläge von Dritten, Berater und Know-how-Träger für die öffentliche Hand, ...)
- Projektmanagement (Management von Organisationsprojekten (ohne eigenwirtschaftliches Interesse der Organisation), Unterstützungsangebot für lokale Maßnahmen, ...)
- Beratung durch Information (Qualifizierung der Datenbasis und Monitoring energiepolitischer Ziele, Aufbereitung der Daten / Energieatlas, ...)
Sie soll ergänzt werden durch eine zusätzliche, für allgemeine politische Planungsfragen zuständige Ebene — den Steuerungskreis Energiewende. Für dieses, an zentraler Stelle angesiedelte Gremium (bspw. Senatskanzlei) soll die Energiewende-Organisation auch die konkrete Geschäftsstellenfunktion übernehmen und damit gewährleisten, dass die politischen und strategischen Weichenstellungen eine konkrete Umsetzungsebene erreichen und die Akteure einen kompetenten Ansprechpartner haben.