KINDERLÄRM IST KÜNFTIG KEIN GRUND ZUR KLAGE

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Nachdem im Land Berlin bereits im Jahr 2009 Änderungen des Landesimmissionsschutzgesetzes dahingehend vorgenommen wurden, dass künftig störende Geräusche von Kindern als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und nicht als störendes Geräusch anzusehen ist, ist nunmehr auch auf der Bundesebene das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes abgeschlossen. Auch der Bund entwickelt insofern das Lärmschutzrecht weiter, um den von Kindergärten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärm zu privilegieren. Die Änderung stellt sicher, dass der von den genannten Einrichtungen hervorgerufene Lärm im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung anzusehen ist. Bislang wurde Kinderlärm als schädliche Umwelteinwirkung gewertet, die sowohl zu Mietminderung aber auch zu Klagen auf Schließung von Kindertagesstätten etc. führen konnten. Der Bund hatte zwar keine Regelungskompetenz für Klagen auf der Landesebene, allerdings ist hier, wie bereits erwähnt, das Land Berlin bereits mit einer entsprechenden Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes Vorreiter gewesen. Es bleibt abzuwarten, ob dies auch im Land Brandenburg geschehen wird. Download des neuen Bundesimmissionsschutzgesetzes

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