Zum 1. April ist die neue Förderstruktur der KfW in Kraft getreten, über die der BBU bereits Anfang Februar berichtet hatte. Anfang April wurden nun Einzelheiten zu den Änderungen im Rahmen der wohnungswirtschaftlichen Förderprogramme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren und die neue Programmvariante "Altersgerecht Umbauen" im Rahmen des Förderprogramms Wohnraum Modernisieren wurden bekanntgegeben.
Allgemeines zu den wohnungswirtschaftliche FörderprogrammenAuch nach der Umstellung auf die neue Programmstruktur bleiben die bekannten Prozesse aus den Vorgängerprogrammen erhalten. Anträge für einen Förderkredit sind ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbank) zu stellen, die die Anträge an die KfW weiterleiten. Das Antragsformular liegt den Kreditinstituten vor. Gleiches gilt für die innerhalb von neun Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens einzureichenden Verwendungsnachweise.In der Variante "Altersgerecht Umbauen" ist zusätzlich eine Bestätigung des durchführenden Fachunternehmens bzw. Architekten über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei den ausgewählten Förderbausteinen notwendig. Diese Bestätigungen verbleiben bei der Hausbank.Die Formulare für die genannten Bestätigungen wurden neu erarbeitet und ersetzen die bisherigen Formulare der Vorgängerprogramme. Zu finden sind diese als Anlage dieses Schreibens bzw. in der Förderfibel im BBU-Internet. Zuschussvariante im Programm Energieeffizient Sanieren (Programm Nr.: 430)Alternativ zur Kreditvariante des Programms Energieeffizient Sanieren steht Eigentümern von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentümern von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften eine Zuschussvariante zur Verfügung.Die technischen Anforderungen an die bezuschussten Maßnahmen entsprechen dabei denen der Kreditvariante. Die Kombination der Zuschüsse mit einem KfW-Förderkredit im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren (Programm Nr. 151/152) ist nicht möglich: Für Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen Zuschuss von fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten (höchstens 2.500 Euro pro WE) Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 Zuschuss von zehn Prozent (höchstens 7.500 Euro pro WE) Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 Zuschuss von 17,5 Prozent (höchstens 13.125 Euro pro WE).Die Anträge für die Zuschussvariante werden wie bisher direkt bei der KfW gestellt. Sonderförderung im Programm Energieeffizient Sanieren (Programm Nr.: 431)Zur Vervollständigung des Förderangebotes werden neben den Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren einzelne ergänzende Förderthemen unter dem Titel "Sonderförderung" zusammengefasst. In diesem Rahmen gewährt die KfW aus Haushaltsmitteln des Bundes zusätzliche Zuschüsse zur Förderung spezieller Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden.Gefördert werden: die qualifizierte Baubegleitung für Vorhaben, die im Programm " Energieeffizient Sanieren" gefördert werden und während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen begleitet werden Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.000 Euro je Antragsteller und Investitionsvorhaben der Austausch von Nachtstromspeicherheizungen Zuschuss von 200 Euro je abgebautem Gerät sowie die Optimierung der Wärmeverteilung Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Kosten für die OptimierungInsbesondere mit der Zuschussvariante für die Optimierung der Wärmeverteilung hat die KfW einen seit langem vorgetragenen Vorschlag der wohnungswirtschaftlichen Verbände umgesetzt. Durch eine Optimierung der Wärmeverteilung können bei in der Vergangenheit umfassend modernisierten Gebäuden die Effizienzpotenziale ausgeschöpft werden und bei teil- und nicht modernisierten Gebäuden, Energie- und Betriebskosteneinsparpotenziale erschlossen werden. Die erzielbaren Energieeinsparungen liegen erfahrungsgemäß meist bei etwa fünf bis zehn Prozent, teilweise auch darüber.Erläuterungen zu den Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren (Programm Nr. 151, 152, 153, 154)Bei den Rückmeldungen auf die neue Programmstruktur hat sich gezeigt, dass bezüglich der Kombinationsmöglichkeiten des Programms Energieeffizient Sanieren mit Zuschüssen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen des Programms der BAFA "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) Erläuterungsbedarf besteht.Sowohl im Neubau als auch im Wohnungsbestand fördert KfW im Rahmen der KfW-Effizienzhäuser weiterhin Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien: Die Förderung der Heizungserneuerung als einzelne Maßnahme ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien erfolgt im Rahmen des Marktanreizprogramms. Sofern eine Heizungsanlage als einzelne Maßnahme in einer Kombination von erneuerbaren Energien mit konventioneller Heizungstechnik (z. B. Brennwertkessel mit Solarthermie) erneuert wird, kann diese nur dann im Programm Energieeffizient Sanieren (152/430) gefördert werden, wenn hierfür keine Förderung durch das Marktanreizprogramm erfolgt.Heizungsanlagen ausschließlich auf Basis konventioneller Technik werden nicht im Marktanreizprogramm gefördert. Sie sind in den KfW-Programmen förderfähig. Die Merkblätter wurden entsprechend angepasst. Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Technische Anforderungen Merkblatt Energieeffizient Bauen – Bestätigung zum Kreditantrag Merkblatt Energieeffizient Bauen – Bestätigung zum Verwendungsnachweis Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Bestätigung zum Kreditantrag Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Bestätigung zum Verwendungsnachweis Kombinationsregeln Verwendungsschlüssel
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