Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert in einem aktuellen Rundschreiben über Anpassungen in der Sonderförderung zum energieeffizienten Sanieren zum 1. April 2010.
Die seit dem 1. April 2009 laufende Förderung mit Zuschüssen direkt an den Endnutzer für spezielle Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden wird ein Jahr nach ihrem Start in Teilen angepasst. Daher gelten für alle Maßnahmen, die ab dem 1. April 2010 abgeschlossen werden (maßgeblich ist das Rechnungsdatum), folgende Neuregelungen:Zukünftig sind nicht nur Eigentümer, sondern alle "Träger von Investitionsmaßnahmen" an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden antragsberechtigt. Ebenso gilt für alle Förderbausteine, dass Zuschüsse unter 150 Euro nicht ausgezahlt werden. Zudem steht für die Antragstellung ein neues Onlineformular unter www.kfw.de/sonderfoerderung-zuschuss zur Verfügung. Der bisherige Vordruck (Formularnummer 140 732) kann für Maßnahmen, die ab dem 1. April 2010 abgeschlossen werden, nicht mehr verwendet werden.Darüber hinaus gilt für die einzelnen Maßnahmen Folgendes:a) Zuschuss für Baubegleitung:Die Förderbedingungen bleiben unverändert.b) Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen:Die Auswertung der Programmvariante sowie die wissenschaftliche Begleitforschung haben gezeigt, dass für den Ausbau und die fachgerechte Entsorgung eine Förderung in Höhe von 150 Euro je abgebautem Gerät ausreichend ist. Der Förderbetrag wird daher entsprechend von 200 Euro herabgesetzt.c) Optimierung der Wärmeverteilung:Voraussetzungen für eine Förderung sind: Die wesentlichen Komponenten der zu optimierenden Anlage (d.h. der Wärmeerzeuger) wurden vor dem 1. Januar 2005 installiert. Heizkessel der Bestandsanlage, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, müssen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sein. Der hydraulische Abgleich wird durchgeführt und alle aufgrund einer Analyse durch einen Fachunternehmer erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des gesamten Heizsystems werden umgesetzt.Gefördert werden die Analyse des Ist-Zustandes nach DIN EN 15378, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und die Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand, der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzumwälzpumpen (Effizienzklasse A) und/oder hocheffiziente Zirkulationspumpen eines vergleichbaren Energieeffizienzstandards sowie der Einbau von Strangdifferenzdruckreglern, der Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile sowie die Verbesserung der Regelungstechnik.Die zu dieser Programmkomponente gehörigen Inhalte der Förderfibel im BBU-Internet wurden entsprechend aktualisiert und das aktuelle Merkblatt eingestellt. Merkblatt und Rundschreiben finden Sie auch als Anhang zu dieser Information. KfW-Rundschreiben Merkblatt "Energieeffizient Sanieren . Sonderförderung"
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