Aus Gründen einer stärkeren Vereinheitlichung des KfW-Förderangebotes wird der Förderhöchstbetrag im Programm Wohnraum Modernisieren ab dem 01.07.2011 analog dem Programm Energieeffizient Sanieren (KfW-Effizienzhaus) vereinheitlicht.
Im Programm Wohnraum Modernisieren sind damit Modernisierungsmaßnahmen künftig bis zu einem Förderhöchstbetrag von 75.000 Euro je bestehender Wohneinheit förderfähig. Weitere Änderungen betreffen die technischen Anforderungen: Zum einen teilt die KfW mit, dass die DIN V 18599 ab sofort wieder für den Nachweis der energetischen Niveaus von KfW-Effizienzhäusern anerkannt wird. Die zugelassenen Hersteller und Produkte finden sich auf der Internetseite www.nachhaltigesbauen.de und in den Anlagen zu den Programm-Merkblättern. Zum anderen hat die KfW in der Anlage zum Programm-Merkblatt "Energieeffizient Sanieren - Technische Mindestanforderungen" Passagen inhaltlich aktualisiert. Angepasst wurden die Anforderungen an die Jahresarbeitszahlen bei Wärmepumpen und die Schreibweise für die U-Werte für Fenster. Anlage: Technische Mindestanforderungen und ergänzende Informationen für Maßnahmen zur Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und für Einzelmaßnahmen
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18E7A2E_KfW_2011-06_EnergEff_San%20-%20Techn.%20Mindestanforderungen
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