In ihrem aktuellen Rundschreiben gibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Änderungen in den Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren sowie Altersgerechter Umbau bekannt.
1. Programm Energieeffizient Sanieren – Änderungen zum 1. Januar und 1. April 2012Der Name der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr.: 431) ändert sich ab 1. Januar 2012 zu "Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung". Da bei der komplexen Sanierung zu energetisch hocheffizienten Wohngebäuden (KfW-Effizienzhaus 55) und zum neuen KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie bei allen Sanierungen von Baudenkmalen eine Baubegleitung vorgeschrieben ist, wird ab sofort die Förderung zur besseren Unterstützung dieser vorgeschriebenen Maßnahmen erhöht. Die Be-messungsgrenze wird um 4.000 Euro auf 8.000 Euro angehoben und somit eine Förderung von 50 Prozent bis zum neuen Höchstbetrag von 4.000 Euro ermöglicht.Um die Attraktivität der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren zu steigern, werden zudem ab sofort die Zuschüsse aller Förderstufen jeweils um 2,5 Prozent erhöht.Zum 1. April 2012 wird dann als neuer Verwendungszweck für Einzelmaßnahmen im Programm Energieef-fizient Sanieren die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen (z. B. Durchfüh-rung des hydraulischen Abgleichs, Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen) eingeführt.2. Programme Energieeffizient Bauen – Änderungen zum 1. April 2012Zum 1. April 2012 wird die KfW den neuen Effizienzhausstandard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" einführen, dessen Förderkonditionen denen des Effizienzhauses 115 entsprechen (2,5 % Tilgungszuschuss). Förder-fähig ist die Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Hierbei gelten ausschließlich Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf (max. 160 % des Referenzge-bäudes der EnEV). Für die Gebäudehülle werden keine festen Anforderungen vorgegeben; es sind die möglichen Maßnahmen zur Reduzierung der Transmissionswärmeverluste durchzuführen.Für die Antragstellung zur Förderung eines "KfW-Effizienzhaus Denkmal" ist ergänzend eine neue "Zusätz-liche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" (Formularnum-mer: 600 000 2248) zu verwenden. Auf diesem Formular bestätigt der Antragssteller die Denkmaleigen-schaft des Gebäudes. Sofern es sich um die Sanierung sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz handelt, ist auf diesem Formular eine Bestätigung der Kommune erforderlich.Für den Fall, dass nicht zu Wohnzwecken genutzte Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu Wohnraum umgewidmet werden sollen, ist eine Förderung im Programm Energieeffizient Bauen zu den dort geltenden Förderbedingungen möglich. Hierfür ist auch die "Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" abzugeben.Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal und – unabhängig von der Förderstufe – für alle Sanie-rungen bzw. Umwidmungen von Baudenkmalen sind ausschließlich qualifizierte "Energieberater für Bau-denkmale" zugelassen. Diese sind ab dem 1. Februar 2012 in der bundesweiten Expertenliste unter www.energie-effizienzexperten.de zu finden.Weitere Informationen zur Aufnahme in diese Expertenliste finden Sie auf der Internetseite www.energie-effizienz-experten.de. Die Prüfung erfolgt durch die Koordinierungsstelle "Energieberater für Baudenkmale", vertreten durch die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland und die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.3. Programm Altersgerecht Umbauen – Änderungen zum 1. April 2012Das Bundesprogramm Altersgerecht Umbauen ist planmäßig zum Jahresende 2011 ausgelaufen. Ab 1. Januar 2012 bietet die KfW das Programm als Kreditprogramm der KfW – finanziert aus KfW-Eigenmitteln – nahezu unverändert gegenüber dem bisherigen Bundesprogramm an.Zum 1. April 2012 wird das Programm als deutlich vereinfachtes Produkt angeboten werden, wobei folgende wesentliche Änderungen erfolgen: Übersichtlichere Darstellung der förderfähigen Maßnahmen in sieben Förderbereichen. Alle Maßnahmen können einzeln oder kombiniert durchgeführt werden. Wegfall der "Muss- / Soll- / Kann-Bestimmungen". Ergänzung der Verwendungszwecke z.B. durch Aufnahme von "Altersgerechten Assistenzsystemen für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben" ("AAL-Systeme") oder Anbau von barrierearmen Balkonen, Loggien, Terrassen als förderfähige Maßnahmen. Einführung des Standards "Altersgerechtes Haus" bzw. "Altersgerechte Wohnung". Lediglich hierfür ist die Einbindung eines Sachverständigen erforderlich.Mit diesem vereinfachten Programm können auch Maßnahmen gefördert werden, die bislang z. T. im KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm mitfinanziert werden konnten. Details zu den ab 1. April 2012 gülti-gen Neuerungen im Programm Altersgerecht Umbauen können den Merkblättern entnommen werden. KfW Rundschreiben
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