KFW: ÄNDERUNGEN BEI FÖRDERSTANDARDS UND -KONDITIONEN

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Zum 1. Juli 2010 finden Änderungen in den KfW-Programmen statt, die auch eine Verschlechterung der Förderkonditionen einschließen. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Gesamtmittelausstattung der KfW-Förderung für 2010 deutlich unter den 2009 zur Verfügung stehenden Fördermitteln liegt. Im Einzelnen werden zum Stichtag 1. Juli 2010 die Förderstandards Effizienzhaus 130 (Bestand) und 85 (Neubau) entfallen, die Förderstandards Effizienzhaus 70 und 55 (Bestand) und 55 und 40 (Neubau) neu aufgenommen, die Tilgungszuschüsse verringert.Bei den neu aufgenommenen Förderstandards handelt es sich um eine normale Breitenförderung, es wird kein Modellprojekt durchgeführt werden.Ab dem 01. Juli 2010 werden die Tilgungszuschüsse für neu gestellte Anträge wie folgt geändert:  EffizienzstandardTilgungszuschuss ab 01.07.2010Tilgungszuschuss bisherKfW-Effizienzhaus 1152,5 %7,5 %KfW-Effizienzhaus 1005.0 %12,5 %KfW-Effizienzhaus 857,5 %15 %KfW-Effizienzhaus 7010.0 %(neu eingeführt)KfW-Effizienzhaus 5512,5 %(neu eingeführt)  Diese Tilgungszuschüssen stellen eine deutliche Verschlechterung dar.Im Vergleich zum Jahr 2009 (über 2 Mrd. Euro) stehen für 2010 mit 1,35 Mrd. Euro nur etwa zwei Drittel der KfW-Mittel zur Verfügung. Der im Jahr 2010 bisher erfolgte Mittelabruf liegt über dem Vergleichszeitraum für 2009. Es ist nach gegenwärtiger Lage zu erwarten, dass die Mittel spätestens in der zweiten Jahreshälfte ausgeschöpft sein werden beziehungsweise eine weitere Verschlechterung der Förderbedingungen erfolgen muss, um die Restmittel "zu strecken", wenn nicht zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Für das Jahr 2011 stehen zurzeit sogar nur rund 900 Millionen Euro zur Verfügung, für 2012 sind bisher keine Mittel eingeplant. Daher ist zu befürchten, dass unter den jetzigen Bedingungen ab Mitte 2011 keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Dies ist für die Wohnungswirtschaft eine brisante Sachlage, schließlich ist die KfW-Förderung die entscheidende Basis zur Umsetzung zukunftsweisender energetischer Standards in Wohngebäuden. Der GdW thematisiert daher die Fördermittelfrage in der politischen Debatte intensiv und empfiehlt den Wohnungsunternehmen: KfW-Mittel für Effizienzhaus-130-Projekte vor dem 1. Juli 2010 einzureichen, weitere, geplante KfW-Mittel baldmöglichst zu beantragen. Eine Beantragung vor dem 1. Juli 2010 sichert den höheren Tilgungszuschuss.Die bereitstellungsprovisionsfreie Abruffrist beträgt zwölf Monate nach Darlehenszusage. Sie kann um maximal 24 Monate verlängert werden, ab 13 Monate beträgt die Bereitstellungsprovision 0,25 Prozent pro Monat.GdW und BBU werden weiter intensiv auf eine bedarfsgerechte Verstetigung der KfW-Mittel hinwirken und empfehlen allen Wohnungsunternehmen, die Bundestagsabgeordneten in den Wahlkreisen auf die erheblichen Folgen gekürzter KfW-Fördermittel für die CO2-Minderung aufmerksam zu machen.

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 Kerstin Braun
Kerstin
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