KEINE PAUSCHALIERUNG DER WOHN- UND HEIZKOSTEN VON ALG II-EMPFÄNGERN!

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Die Wohnungswirtschaft hat die von der FDP vorgeschlagene Gewährung von Wohn- und Heizkosten in Form von regional differenzierten Pauschalen scharf kritisiert. Eine solche Pauschalierung würde die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Übernahme tatsächlicher, angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beseitigen. "Das würde die Segregationsprozesse in den deutschen Städten erheblich verstärken und die energetische Modernisierung von Wohnungsbeständen deutlich erschweren", kommentierte GdW-Präsident Lutz Freitag den Vorschlag. Menschen, bei denen die Kosten der Unterkunft aufgrund der Pauschalierung nicht mehr voll übernommen werden, wären gezwungen, in eine noch billigere Wohnung umzuziehen. Die gebe es, wenn überhaupt, nur dort, wo schon viele Menschen mit sozialen Problemen wohnen. Immer mehr ärmere Menschen würden sich immer stärker in sozialen Brennpunkten konzentrieren.Aufgrund der unübersehbaren Anzahl unterschiedlicher Teilmärkte müsse die Angemessenheit zudem  jeweils anders beurteilt werden. "Wegen der Unterschiedlichkeit der Versorgung mit Wohnraum und dem sehr differenzierten sozialen und wirtschaftlichen Umfeld, nicht nur von Stadt zu Stadt, sondern sogar von Quartier zu Quartier, kann eine gerechte Pauschalierung durch den Bundesgesetzgeber nicht gelingen", so der GdW-Präsident.Freitag forderte, dass nach einer energetischen Sanierung die erforderliche höhere Nettokaltmiete als angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II anerkannt werden müsse. Gerade angesichts der hohen und weiter steigenden Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden würden viele Wohnungsunternehmen sonst bald nicht mehr in der Lage sein, bestimmte Bestände energetisch zu modernisieren. "Daraus ergibt sich auf mittlere Sicht ein klimaschutzpolitisches und sozialpolitisches Dilemma", so Freitag.

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