Die Justizministerin des Landes Brandenburg hat am 25. November über den Stand der Prüfung einer möglichen Zusammenlegung von Amts- und Arbeitsgerichten sowie zur Konzeption eines zentralen Grundbuchamtes im Land Brandenburg informiert.
Die Prüfungen waren von dem Justiz- und Finanzministerium der Landesregierung durchgeführt worden. Ein abschließender Bericht liegt nach wie vor noch nicht vor. Nach dem derzeitigen vorläufigen Prüfungsergebnis lässt sich lediglich feststellen, dass eine Schließung der Amtsgerichte Rathenow, Schwedt (Oder) und Zehdenick nicht wirtschaftlich bzw. auf absehbare Zeit faktisch nicht durchführbar wäre.Demgegenüber sei jedoch die Auflösung des Amtsgerichtes Zossen und seine Aufteilung auf die Amtsgerichte Königs Wusterhausen und Luckenwalde wirtschaftlich sinnvoll. Weiter seien aufgrund der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung folgende Zusammenlegungen sinnvoll: Bad Freienwald und Eberswald am Standtort Eberswalde; Eisenhüttenstadt und Frankfurt/Oder am Standort Frankfurt/Oder; Guben und Cottbus am Standort CottbusZudem sollen die Arbeitsgerichte Senftenberg und Cottbus am Standort Cottbus zusammengelegt werden. Abgerückt ist man von der geplanten Errichtung eines zentralen Grundbuchamtes, weil sich dieses derzeit nicht als wirtschaftlich erwiesen habe. Auf der dafür vorgesehenen Liegenschaft im Landesbehördenzentrum Wünsdorf könne nur ca. ein Drittel des erforderlichen Raumbedarfs gedeckt werden. Insbesondere seien keine ausreichenden Flächen für die Lagerung der Grundakten der 25 Grundbuchämter des Landes vorhanden.Unverändert befürwortet das Justizministerium jedoch die Errichtung eines zentralen Grundbuchamtes im Land Brandenburg. Dieses soll nach der Regelung einer elektronischen Grundaktenführung umgesetzt werden. Als Kern eines zukünftigen zentralen Grundbuchamtes sollen zunächst die Grundbuchämter der Amtsgerichte Königs Wusterhausen, Luckenwalde und Zossen zum nächstmöglichen Termin am Standort Wünsdorf zusammengeführt werden. Anschließend soll in einem ca. dreijährigen Pilotprojekt die grundlegenden Fragen eines vereinfachten elektronischen Grundbuchverfahrens untersucht werden.Der Abschluss des Wirtschaftlichkeitsberichtes, die Betrachtung und der Bericht hierüber an das Kabinett sollen bis zum 31. März 2007 erfolgen. Über den Fortgang der Entwicklung wird berichtet.Die Presseerklärung des Justizministeriums des Landes Brandenburg kann im Internetangebot des BBU abgerufen werden. Dazu wird das PDF-PlugIn benötigt. Presseerklärung des Justizministeriums des Landes Brandenburg
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