KEIN ANSPRUCH AUF KOSTENÜBERNAHME FÜR PERSONALCOMPUTER

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Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat am 23. April 2010 (Az. L 6 AS 297/10 B) entschieden, dass Empfänger von ALG II keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PCs haben. Im zu entscheidenden Fall hatte eine Frau aus Minden von der zuständigen Behörde die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines PCs samt Zubehör sowie die Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang verlangt. Die Behörde lehnte dies ab, weil ein PC nicht zur Erstausstattung einer Wohnung gehöre. Das Landessozialgericht bestätigte diese Auffassung mit der Begründung, dass sich ein Haushalt problemlos ohne einen PC führen lasse. Informationen könne sich ein Harz IV-Empfänger auch aus Radio und Fernsehen beschaffen. Das Urteil liegt nunmehr im Wortlaut vor und kann von den Mitgliedsunternehmen im BBU-Net als PDF-Dokument heruntergeladen werden. BGH-Urteil

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