KDG STARTET AKTION "KABEL DIGITAL" OHNE VERFÜGBARKEITSPRÜFUNG

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Die Kabel Deutschland GmbH (KDG) will in Elektronik-Fachmärkten eine Osteraktion für "Kabel Digital" starten. Nach Information der KDG werde dabei eine Digital-Box für 99 Euro mit einer dreimonatigen kostenlosen Freischaltung des TV-Paketes Kabel Digital Home angeboten. Sofern innerhalb dieser Frist keine Kündigung erfolge, verlängere sich das Abonnement dann kostenpflichtig um weitere 12 Monate. Im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen wird der Handel nach KDG-Informationen jedoch keine Verfügbarkeitsprüfung durchführen. Damit entfällt sowohl die Überprüfung der technischen Verfügbarkeit als auch die des rechtlichen Status, ob der Betreiber des Gebäudenetzes einer Vermarktung digitaler TV-Programme durch die KDG zugestimmt hat.So besteht zum einen die Gefahr, dass Mieter, deren Wohngebäude nicht mit dem KDG-Signal bzw. über eine Satellitenempfangsanlage oder eine terrestrische Empfangsanlage versorgt werden, erst zu Hause feststellen, dass ein Empfang der angebotenen digitalen Programme gar nicht möglich ist. Im Falle von Beschwerden seitens der Mieter und Genossenschaftsmitglieder kann nur geraten werden, sich künftig im Vorfeld beim Wohnungsunternehmen zu informieren und das erworbene Gerät an den Händler zurückzugeben.Zum anderen könnten zunehmend Mieter ohne Kenntnis des Wohnungsunternehmens Abonnements abschließen, auch wenn Wohnungsunternehmen der KDG noch keine  Zustimmung zur Durchleitung der digitalen Programme gegeben haben. Wohnungsunternehmen, die das TV-Signal direkt von der KDG beziehen, empfiehlt der BBU daher noch einmal, der KDG mitzuteilen, ob eine Durchleitung digitaler Programme erwünscht ist. Sofern sich Wohnungsunternehmen dafür entscheiden, sollten über den bestehenden Signallieferungsvertrag hinaus Zusatzvereinbarungen mit der KDG auf der Basis des mit der Wohnungswirtschaft vereinbarten Eckpunktepapiers abgeschlossen werden. Über das im Oktober 2004 veröffentlichte KDG-Eckpunktepapier und das zum Jahresende 2004 vorgelegte Vertragsmuster hat der BBU jeweils zeitnah informiert. Alle entsprechenden Unterlagen stehen Mitgliedsunternehmen weiterhin über das BBU-Internetangebot zur Verfügung.