Wie die Zeitschrift "Das Grundstück" Nr. 10/2011 des Verbandes der Grundstücksnutzer berichtet, hat der Verband Deutscher Grundstücksnutzer mit einem von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten einen Betrug beim Lärmschutzprogramm des neuen Flughafens BBI in Schönefeld aufgedeckt.
Etwa 200 Tage vor der Eröffnung des neuen Großflughafens sei abzuschätzen, dass viele Betroffene über keinen rechtzeitigen Schallschutz verfügen würden, so der Artikel: Da nur etwa ein Dutzend Firmen damit beauftragt seien, die Schallschutzarbeiten auszuführen, könnten bis zur Eröffnung des Flughafens noch etwa 2.500 Häuser mit Schallschutz ausgerüstet werden. Tatsächlich existierten aber rund 25.500 Häuser in den Schallschutzzonen rund um den Flughafen, wobei die durch die Flugroutenänderungen neu Betroffenen noch nicht enthalten seien. Nach Angaben des Flughafenbetreibers waren am 13. September 2011 rund 600 Häuser fertig saniert. Weiter kritisiert der VDGN in dem Artikel, dass das Schallschutzprogramm alles andere als bürgerfreundlich und nicht modern ausgestaltet sei. Mit einer Deckelung des Budgets für den Schallschutz, der unrechtmäßigen Anwendung des Baurechts, dem Einsatz billiger Schalldämmlüfter anstelle der vorgeschriebenen Belüftungseinrichtungen, mit der fehlenden Überprüfung der Wirksamkeit des Schallschutzes, einer Abgeltungsklausel, die das Risiko der Unwirksamkeit der Baumaßnahme den Betroffenen überlässt und einer Unzahl benachteiligender Vertragsbestimmungen werde versucht, Einsparungen zu Lasten der Betroffenen zu erzielen.Einen besonders heimtückischen Dreh sei der VDGN beim Vergleich von Kostenerstattungsvereinbarungen auf die Schliche gekommen. Das bei Experten in Auftrag gegebene Gutachten belege, dass der Lärmpegel durch startende und landende Flugzeuge viel zu niedrig angesetzt worden sei. Anstatt den Maximalpegel anzusetzen, wie es der Planfeststellungsbeschluss vorschreibe, wurde eine Streichung der sechs lautesten Lärmereignisse vorgenommen. Der Effekt sei, dass für ein Haus in Bohnsdorf in der stark verlärmten Tag- und Nachtschutzlärmzone ein einziger Schalldämmlüfter pro Einfamilienhaus als Schallschutz für ausreichend angesehen würde. Deshalb müssten die Kostenerstattungsvereinbarungen genauestens geprüft werden, so der VDGN weiter.
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