Das Bundeskabinett hat am 28. Juni den zweiten nationalen Allokationsplan (NAP II) beschlossen. Er legt die Emissionsbudgets für den Ausstoß von Treibhausgasen in der zweiten Periode des europäischen Emissionshandels für 2008 bis 2012 fest. Darüber hinaus behandelt der NAP II auch die nichtemissionshandelspflichtigen Sektoren private Haushalte, Verkehr und Handel/Gewerbe/Dienstleistungen und aktualisiert damit das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2005.
Der NAP II weist für den Sektor private Haushalte, Verkehr und Handel/ Gewerbe/Dienstleistungen gegenüber dem Klimaschutzprogramm 2005 zusätzlich zu erbringenden CO2-Minderungen aus. Diese resultieren aus Neuberechnungen für die Sektoren Energie und Industrie, die höhere Ausgangsemissionen als bisher angenommen ergaben.Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte der GdW eine Stellungnahme zum NAP II vorgelegt. Darin sprach er sich gegen zusätzlich zu erbringenden Minderungsbeiträge des Sektors private Haushalte, Verkehr und Handel/Gewerbe/Dienstleistungen und insbesondere gegen die Vorgabe aus, dass zur Erreichung dieser zusätzlichen CO2-Minderungen die Bundesregierung weitere Maßnahmen festlegen soll.In dem vom Kabinett jetzt beschlossenen NAP wurde des Passus "Zur Erreichung der zusätzlich zu erbringenden CO2-Minderungen wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen festlegen." ersatzlos gestrichen. Statt dessen wurde folgender Passus aufgenommen: "Aus heutiger Sicht geht die Bundesregierung davon aus, dass mit den im Klimaschutzprogramm 2005 beschlossenen Maßnahmen sowie den vereinbarten zusätzlichen Maßnahmen (Koalitionsvertrag vom 11.11.2005) das aktualisierte Emissionsziel der Sektoren private Haushalte, Verkehr und Gewerbe/Dienstleistungen/Handel [...] eingehalten werden kann."Damit werden die bisherigen und laufenden großen Anstrengungen der Wohnungswirtschaft zur Reduzierung des Energieverbrauchs gewürdigt.Bei den mit dem Klimaschutzprogramm beschlossenen und den nach Koalitionsvertrag vereinbarten zusätzlichern Maßnahmen handelt es sich im Einzelnen um: Weiterführung der aktuellen Förderprogramme für den Gebäudebereich sowie deutliche Ausweitung des Fördervolumens des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, Einführung der Energieeinsparverordnung 2006 und Energieausweise, Änderung des Wohneigentumsgesetzes, autonom durchgeführte (nicht geförderte) Sanierungsmaßnahmen, Fortführung des EEG in seiner Grundstruktur, bessere Erschließung von Marktpotentialen erneuerbarer Energien, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Innovation.Der nationale Allokationsplan wird zum 30. Juni 2006 in Brüssel zur Zustimmung eingereicht. Im Herbst 2006 soll auf Basis des Allokationsplanes das neue Zuteilungsgesetz durch den Bundestag beschlossen werden und damit Gesetzeskraft erlangen.