KABINETTSBESCHLUSS: AUSZAHLUNG VON GENOSSENSCHAFTSANTEILEN NICHT KÖRPERSCHAFTSSTEUERPFLICHTIG

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Das Bundeskabinett hat am 23. August im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 eine Ergänzung des § 38 Körperschaftsteuergesetz beschlossen, die rechtssicher klarstellt, dass zurückgezahlte Geschäftsanteile von Wohnungsgenossenschaften an ausscheidende Mitglieder nicht der Besteuerung durch die Körperschaftsteuer unterliegen. In einer Presse-Erklärung begrüßte der GdW die Klarstellung als wichtigen Erfolg für die genossenschaftliche Rechtsform in Deutschland. Die von der Finanzverwaltung zuvor beabsichtigte Auslegung hätte zu einer Körperschaftsteuerbelastung für zurückgezahlte Geschäftsguthaben geführt und vielfach die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit von Wohnungsgenossenschaften bedroht. "Die nun im Gesetz aufgenommene Klarstellung, für die sich der GdW seit mehreren Jahren eingesetzt hat, sorgt für Rechtssicherheit und stärkt die Position von Wohnungsgenossenschaften in ganz Deutschland", so GdW-Präsident Freitag. An Bundestag und Bundesrat gewandt, appellierte er, der vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung des § 38 KStG im weiteren Verfahren zügig zuzustimmen.