KABINETT VERABSCHIEDET ANREIZREGULIERUNG UND NEUE NETZANSCHLUSSVERORDNUNG

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Das Bundeskabinett hat am 13. Juni 2007 die Anreizregulierungsverordnung und die Kraftwerknetzanschlussverordnung verabschiedet. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos beabsichtigt damit eine Intensivierung des Wettbewerbs auf den Strommärkten. Der Minister räumte ein, dass angesichts der von zahlreichen Stromversorgern zum 1.7. angekündigten Strompreiserhöhungen dringender Handlungsbedarf bestehe. Die Anreizregulierungsverordnung setzt Netzbetreibern Anreize für einen effizienten Betrieb der Strom- und Gasversorgungsnetze. Hierzu werden ab dem 01. Januar 2009 Obergrenzen für die Erlöse vorgegeben, die auf der Grundlage eines bundesweiten Effizienzvergleichs ermittelt werden. Die Unternehmen haben zehn Jahre Zeit, die Effizienzziele zu erreichen. Wenn es den Unternehmen gelingt, diese Ziele zu übertreffen, können sie einen überdurchschnittlichen Gewinn erzielen. Die zehn Jahre sind aufgeteilt in zwei Regulierungsperioden von jeweils fünf Jahren. In den ersten fünf Jahren müssen die Betreiber zudem einen generellen Produktivitätsfortschritt von 1,25 Prozent jährlich, in der zweiten Periode von 1,5 Prozent erbringen.Bundesminister Glos: "Mein Ziel war es, eine ausgewogene Balance zwischen anspruchsvollen Effizienzzielen auf der einen Seite und einem unverhältnismäßig hohen Kostendruck auf der anderen Seite zu finden. Ich denke, dies ist uns mit dem vorliegenden Entwurf gelungen. Ein besonderes Anliegen war es mir, für kleine Unternehmen ein stark vereinfachtes Verfahren zu entwickeln, damit für diese kein übermäßiger Bürokratieaufwand entsteht." Dieses vereinfachte Verfahren entlastet alle Stromnetzbetreiber, die weniger als 30.000 Kunden haben, von zahlreichen Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber den Regulierungsbehörden.Die Kraftwerks-Netzanschluss-Verordnung bringt eine verfahrensmäßige und kostenmäßige Entlastung neuer Kraftwerke beim Netzanschluss und schafft Planungssicherheit für Investitionen in Kraftwerke und Netze. Ziel der Verordnung ist es, Kraftwerksprojekte insbesondere auch von neuen Anbietern in Deutschland zu erleichtern. So soll sichergestellt werden, dass aus alters- oder sonstigen Gründen wegfallende Stromerzeugungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Maße durch neue ersetzt werden. Die Verordnung kann nach dem heutigen Kabinettsbeschluss unmittelbar in Kraft treten.