Am 10. Mai 2006 hat das Bundeskabinett den vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gebilligt. Das Gesetz (nähere Einzelheiten hierzu vgl. BBU-Medienbeitrag vom 3. Mai 2006) soll nunmehr in der nächsten Woche in das Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages eingebracht werden.
Der BBU hat sich zwischenzeitlich an Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie die Justizministerin des Landes Brandenburg gewandt, um die aus Sicht der Wohnungswirtschaft wichtigen Punkte nochmals vorzutragen. Es ist noch offen, ob sich diesem Gesetz im Bundesrat alle Länder anschließen werden. Über den Fortgang des Verfahrens wird berichtet.