Kabel Deutschland (KDG) hat gegen den Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) aufgrund von dessen Stellungnahmen zur Preispolitik auf der Netzebene 3 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Hintergrund ist eine im Januar 2007 von VdW südwest und ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber gemeinsam herausgegebene Pressemitteilung zu Preiserhöhungsmaßnahmen verschiedener Kabelnetzbetreiber, die in den letzten Monaten in Kraft getreten sind.
In der Pressemitteilung ging es um die Preiserhöhung der Kabel Deutschland für Individualkunden sowie die Preiserhöhungen der Telekom-Nachfolgegesellschaften ish in Nordrhein-Westfalen und iesy in Hessen für an deren Netz angeschlossene Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen. Beide Gesellschaften sind Tochterunternehmen der Unity Media, zu der ebenfalls die Tele Columbus West und der Fußballsender arena gehören. In Hessen beträgt die durchschnittliche Preiserhöhung von iesy bis zu 40 Prozent.Das Hamburger Landgericht hat nun auf dem Weg der einstweiligen Verfügung dem VdW südwest und der ANGA die Weiterverbreitung von bestimmten Aussagen zur Kabelpreispolitik untersagt, nachdem beide Verbände zuvor die Unterzeichnung einer von der KDG vorgelegten Unterlassungserklärung abgelehnt hatten. In dieser Erklärung hatte die KDG den Verbänden unter anderem unterstellt, den Eindruck von Preisabsprachen unter den Anbietern zu erwecken. "Die einstweilige Verfügung werden wir natürlich einhalten, die Auseinandersetzung ist damit aber nicht beendet", erklärt Rudolf Ridinger, Vorstandssprecher des VdW südwest, dazu in einer Pressemitteilung, und kündigt gleichzeitig Widerspruch gegen die Verfügung an. Die bevorstehende gerichtliche Auseinandersetzung bildet eine neue Eskalationsstufe in der Auseinandersetzung um die Preispolitik zwischen Wohnungswirtschaft und Telekom-Nachfolgegesellschaften. Bereits im Dezember 2006 hatten VdW südwest und GdW in Pressemitteilungen gegen die Preiserhöhungen der Unity Media Stellung bezogen und eine Rücknahme der Preiserhöhung gefordert. Dabei hatte der GdW die Monopolbildung auf den TV-Kabelmärkten massiv kritisiert und die Wettbewerbsbehörden zu einer Rückkehr zu strengeren ordnungspolitischen Grundsätzen an Übernahmen und Verschmelzungen auf den Kabelmärkten und die Bundesnetzagentur zur Aufnahme eines Vorab-Genehmigungsverfahrens für Preiserhöhungen der Unity Media aufgefordert. Hierüber hat die Bundesnetzagentur bis heute nicht entschieden. Nach einem ersten Entwurf einer Regulierungsverfügung will die Bundesnetzagentur den Netzebene 3-Betreibern jedoch nur eine nachträgliche Entgeltregulierung auferlegen.Der VdW-Südwest hat seinerseits seine Mitgliedsunternehmen aktiv über alternative Signalzuführungsmöglichkeiten, insbesondere über Satellitenkopfstationen, informiert und ist damit bei seinen Mitgliedern auf hohe Akzeptanz gestoßen. Auch der BBU unterstützt Aktivitäten zur Erhaltung des Wettbewerbs auf den TV-Kabelmärkten, um Wohnungsunternehmen die Wahlfreiheit bei der TV-Versorgung von Wohngebäuden zu erhalten und etwaigen überhöhten Gebührenforderungen einzelner Anbieter vorzubeugen. Zahlreiche Beispiele in Berlin und Brandenburg zeigen, dass eine hochwertige Versorgung von Wohngebäuden mit TV, Internet und Telefonie nicht nur über Kabel (Netzebene 3) sondern auch über zentrale Satellitenanlagen erfolgen können. Für weitere Informationen steht der BBU-Fachbereich Neue Medien zur Verfügung.