JUNGE-REYER IST WEITERHIN FÜR DIE SCHORNSTEINFEGER ZUSTÄNDIG

PDF
Der Berliner Senat hat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Kompetenz erteilt, Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens zu erlassen. Seit dem 29. November 2008 ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz des Bundes in Kraft. Es ermächtigt das Bundeswirtschaftsministerium zur Festlegung der zu überprüfenden Anlagen. Zusätzlich können die Länder durch Rechtsverordnungen zusätzliche Regeln für die Überprüfung und Reinigung von Anlagen erlassen. Diese Befugnis kann von den Landesregierungen auf die obersten Landesbehörden übertragen werden. Davon hat der Senat am 24. März Gebrauch gemacht.Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kann nun weitere Anlagen bestimmen, die im Rahmen von Schornsteinfegerarbeiten gereinigt und überprüft werden müssen. Zusätzlich kann sie auch die Zeiträume  vorschreiben, in denen die Reinigung und Überprüfung dieser Anlagen stattfinden muss.