JAHRESSTEUERGESETZ 2009: EINSCHRÄNKUNG DES GRUNDSTEUERERLASSES BEI DAUERHAFTEM LEERSTAND

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Im Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 63 vom 24. Dezember 2008, Seite 2794 ff. ist das Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008 veröffentlicht worden. Artikel 38 des Gesetzes beinhaltet die Einschränkung des teilweisen Grundsteuererlasses bei dauerhaftem Wohnungsleerstand. Der Bundestag war hier in seiner Beschlussfassung dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt – wir haben darüber berichtet. Nach der Neuregelung wird die Grundsteuer auf Antrag nur noch dann um 25 Prozent erlassen, wenn die Mieterträge um 50 Prozent gemindert sind. Lediglich wenn die Mieteinnahmen vollständig weggefallen sind, ist ein höherer Steuererlass von 50 Prozent möglich.Das Gesetzblatt kann im Internetangebot des BBU als PDF-Dokument abgerufen werden. Gesetzestext

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3CE12_1-jahressteuergesetz
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