Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. November 2007 erwartungsgemäß dem Jahressteuergesetz 2008 in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung zugestimmt, so dass das Gesetz mit der Veröffentlichung in Kraft treten kann.
Mit dem Inkrafttreten wird auch die gesetzliche Regelung zur Änderung der Besteuerung des EK 02 wirksam. Danach wird § 34 KStG ein neuer Absatz 16 angefügt. BBU-Mitgliedsunternehmen können diesen über Internet im PDF-Format abrufen. § 34 Abs. 16 KStG
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