IST WOHNRAUMVERSORGUNG NOCH EINE KOMMUNALE AUFGABE?

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Dieser Fragestellung widmet sich Folkert Kiepe, Beigeordneter des Deutschen Städtetages für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Der langfristige Kredit", Nr. 21/2006. Kiepe führt dort aus, dass Wohnungspolitik für die Städte in jedem Falle einen hohen Stellenwert behielte, denn vor dem Hintergrund von Hartz IV sei die Versorgung sozial schwacher Haushalte mit Wohnraum vornehmlich eine kommunale Aufgabe. Da die Städte und Gemeinden schon heute im Schnitt für ein Zehntel ihrer Bevölkerung die Unterkunftskosten trügen, seinen kommunale Wohnungsunternehmen unentbehrlich.Der komplette Artikel steht als PDF-Dokument im Online-Angebot des BBU zur Einsicht zur Verfügung. Veröffentlichung in Der langfristige Kredit Nr. 21/2006

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1A18A_DerLangfristigeKredit-21_2006
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