Ist das zulässiges Werben mit Umweltbezug oder muss das weg? Praktische Auswirkungen der EmpCo-RL auf die Wohnungswirtschaft

NEU im Produktportfolio der BBA
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Seit dem 27. September 2026 setzt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UMG) die Vorgaben der sog. EmpCo-Richtlinie um – der Initiative der europäischen Union gegen „Greenwashing“ und „Social Washing“ in der Verbraucherwerbung. Auch die Wohnungswirtschaft ist davon betroffen – denn in der Vermarktung wird nicht selten von „nachhaltigem Bauen“, „klimaneutralen Quartieren“ und „umweltfreundlichem Heizen“ gesprochen. Alles nunmehr verboten oder was darf man noch sagen? Im Rahmen des Seminars soll die gesetzliche Neuregelung ebenso wie die rechtlich zulässigen Kommunikationsräume dargestellt werden. Anhand praktischer Beispiele und Formulierungshilfen wird erläutert, welche Veränderungen die EmpCo-Richtlinie mit sich bringt und welche organisatorischen Schritte für die Wohnungswirtschaft sachgerecht und sinnvoll erscheinen.

 

Weitere Informationen und Termine in 2026 online oder in Präsenz:

 

ONLINE-Praxisseminar: Ist das zulässiges Werben mit Umweltbezug oder muss das weg? Praktische Auswirkungen der EmpCo-RL auf die Wohnungswirtschaft
11.11.2026

 

Praxisseminar: Ist das zulässiges Werben mit Umweltbezug oder muss das weg? Praktische Auswirkungen der EmpCo-RL auf die Wohnungswirtschaft
02.12.2026

Quelle: BBA