IMMOCOM 2003: Mehr digitale TV-Programme ohne Ausbau der Kabelnetze?

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Aktuelle Medien-Informationen erhielten die Teilnehmer der ImmoCom 2003 wie in den Vorjahren im Rahmen einer eigenen Vortragsreihe. Die Vorträge und die abschließende Podiumsdiskussion standen unter den Leitthemen "Digital terrestrisches Fernsehen (DVB-T)" und "Entwicklungsperspektiven des Breitbandka-bels". Martin Feller, Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), wies auf die Inhalte und die rechtlichen Konsequenzen der Nichteinhaltung der Nutzungsbestimmung 30 (NB 30) hin, die für Kabelnetze seit dem 01.07.2003 einen konkreten Grenzwert für die Aussendung von sogenannten Störstrahlen - 20 dBpW Spitzenleistung im Frequenzbereich von 30 MHz bis 1 GHz - vorschreibe. Ziel der Vorschrift sei es, eine Störung der sicherheitsrelevanten Funkdienste durch den Kabelnetzbetrieb zu verhindern. Feller erläuterte, dass schätzungsweise mehr als die Hälfte aller Kabelfernsehnetze auf den Ebenen der Gebäudeverteilung (Netzebene 4) und der Wohnungsverteilung (Netzebene 5) diesen Grenzwert überschritten. Verantwortlich sei der Betreiber der jeweiligen Netzebene, im Falle der Verkabelung innerhalb der Wohnung – ab Antennendose - der Wohnungsmieter bzw. -eigentümer. Auch wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) jetzt eine Verlängerung der zum Juli 2003 ausgelaufenen Konsensvereinbarung zwischen Funkdienste- und Kabelnetzbetreibern um ein Jahr anstrebe, habe die RegTP jüngst die Kabelfernsehnetzbetreiber und deren Verbände aufgefordert, möglichst umgehend die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Störaussendungen ihrer Netze wirksam zu begrenzen. Dazu sollten regelmäßige Messungen an den Kabelfernsehnetzen gehören. Sollte der Netzbetreiber Grenzwertüberschreitungen feststellen, müsse dieser sein Kabelfernsehnetz entsprechend instand setzen. Allerdings sei das Notifizierungsverfahren für die Vorschrift bei der EU noch nicht abgeschlossen.Rüttger Keienburg, der Ende Oktober 2003 als COO der Kabel Deutschland GmbH (KDG) durch Christof Wahl abgelöst und sich dann ausschließlich bei der KDG um das Thema Digitalisierung kümmern wird, skizzierte nach dem Verkauf des Unternehmens an ein Finanzkonsortium die drei zentralen strategischen Zielrichtungen der KDG: Stärkung des Kabelgeschäfts durch Kooperation und Konsolidierung, Etablierung als digitaler Programmvermarkter und Einführung interaktiver Dienste. Das Geschäftsmodell entspreche einem „Kiosk für digitale Inhalte“. Neben der erheblich größeren Programmauswahl sollen die Konsumenten von der einfachen und komfortablen Navigation mittels eines Elektronischen Programmführers (EPG) profitieren. Die mögliche zeitversetzte Ausstrahlung populärer Programme verschaffe mehr Flexibilität in der persönlichen Zeitplanung. Neue digitale Anwendungen ermöglichten z. B. Shopping via Fernseher oder personalisierte Mitteilungen von Wohnungsverwaltungen an ihre Mieter. Auch die zusätzliche Übertragung der derzeitigen analogen TV-Programme in digitaler Technik sei geplant. Für die zum Empfang notwendige Set-Top-Box setzt Keienburg auf die Förderung eines Kaufmarktes für Geräte unterschiedlicher Qualität und Ausstattung. Unter Marktkennern umstritten ist die Aussage der KDG, dass eine derartige Erhöhung der digitalen Programmangebote ohne zusätzliche Modernisierungsinvestitionen in die Gebäudenetze möglich sei. Der frühere Berater der Deutschen Telekom, Dr. Franz Arnold, unterstützte die Position Keienburgs bei der Förderung eines Kaufmarktes für die digitalen Empfangsboxen. Er rief alle Marktbeteiligten dazu auf, umgehend gemeinsam die Umstellung der bislang noch analog verbreiteten Programme im Kabel auf digitale Technik anzugehen. Digitale Technik schaffe Kaufanreize bei den Endkunden und Wertschöpfungspotential bei den Programmanbietern. Für die Umstellung bedürfe es nicht zwingend, wie die erfolgreiche Digitalisierung der Satellitenübertragung zeige, zusätzlicher Programmangebote. Im Gegenteil könne die Digitalisierung der Satellitenübertragung weitgehend kopiert werden. Arnold prognostizierte, dass analoge Programme schon bald zu Programmen "zweiter Klasse" würden. Dr. Michael Thiele, Deutsche TV-Plattform e.V., lobte den Umstieg auf das digitale Antennenfernsehen in Berlin und kündigte Weiterentwicklungen, wie die Übertragung von Datendiensten auf PDA-Geräten, an. Die Stärke von DVB-T liege im portablen Empfang. Eine unmittelbare Konkurrenz zu Kabel und Satellit bestehe nicht. Kontrovers ging es bei der abschließenden Podiumsdiskussion unter der Moderation von Dr. Claus Wedemeier, GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, insbesondere beim Thema DVB-T zu. So kritisierten Dietmar Schickel, Geschäftsführer Tele Columbus, und Heinz-Peter Labonte, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK), angesichts eines massiven Wettbewerbs zwischen den Netzbetreibern die Finanzierungspraxis als unzulässige Subvention. Dagegen verteidigte Dr. Michael Thiele, Deutsche TV-Plattform e.V., die staatliche Förderung als wichtige Infrastruktur-Maßnahme. Er räumte jedoch ein, dass sich aufgrund von noch nicht geregelten Finanzierungsfragen die Einführung von DVB-T in weiteren Regionen weiter verschieben könne.Einigkeit herrschte bei allen Diskussionsteilnehmern hinsichtlich der Feststellung von Holger Schaffranke, Geschäftsführer Hennigsdorfer Wohnungsbaugesellschaft mbH (HWB), dass lokalen Inhalten bei den neuen digitalen Angeboten eine herausragende Bedeutung zukomme. Die HWB habe Teile ihres Kabelnetzes auf 862 MHz rückkanalfähig ausgebaut und könne so zusätzliche analoge und digitale Programme sowie spezielle Dienste anbieten. DVB-T sei im Berlinnahen Hennigsdorf keine Konkurrenz. Auch Hartmut Meuter, Geschäftsführer Netzpool Berlin GmbH, unterstrich die Bedeutung lokaler wohnungswirtschaftlicher Portale. Er hob in diesem Zusammenhang hervor, dass der Netzpool, eine Vermarktungsgesellschaft von mehreren Berliner Wohnungsunternehmen, die notwendigen vertraglichen Regelungen optimiert habe und neue Gesellschafter in und außerhalb Berlins aufnehmen wolle. Rüttger Keienburg, Kabel Deutschland GmbH (KDG), ergänzte, dass seine Gesellschaft grundsätzlich allen Anbietern den Zugang zu den bestehenden technischen KDG-Plattformen gewähren würde.  Kein einheitliches Konzept gab es im Hinblick auf Maßnahmen und Zeitplanungen für den vollständigen Analog-Digital-Umstieg im Kabel. Alle Teilnehmer wiesen jedoch darauf hin, dass schon jetzt zahlreiche digitale Programme im Kabel verfügbar seien. Vertreter der Netzbetreiber und der Wohnungswirtschaft machten die Notwendigkeit einer ausreichenden sogenannten Simulcast-Phase deutlich, in der die Programmverbreitung parallel analog und digital erfolge. Telekommunikationsberater Dr. Franz Arnold empfahl, den gemeinsamen Umstieg unter der Moderation der Landesmedienanstalten zu realisieren.

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