Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat am 20. Oktober 2016 über Änderungen in den Förderprogrammen „Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau“, „Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren“ und „Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau“ informiert.
In Förderprogramm Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau entfällt künftig die De-minimis-Beschränkung. Außerdem fördert die ILB ab sofort wieder den Wohnungsneubau mit dem KfW-Effizienzhausstand 70. Weitere Informationen.
Die ILB stellt den Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren ab sofort auf einen Tilgungszuschuss um. Weitere Informationen.
Beim Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau wird ab sofort die Zinsbindung verlängert. Weitere Informationen.
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